Im Kreis Warendorf gibt es z. Zt. folgende staatlich anerkannte Schulen des Gesundheitswesens:

Das Gesundheitsamt ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zuständig und  nimmt bei den Prüfungen den Prüfungsvorsitz wahr. Anschließend werden vom Gesundheitsamt die Prüfungszeugnisse und die Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnung ausgestellt.   

Rechtsgrundlage

  • Hebammengesetz
  • Krankenpflegesetz
  • Ausbildungs und Prüfungsverordnung für Hebammen
  • Ausbildungs und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege
  • Weiterbildungs und Prüfungsverordnung für Fachkrankenschwestern u. -pfleger, Fachkinderkrankenschwestern u. -pfleger
  • Podologengesetz, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen
  • Rettungsassistentengesetz, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten
  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin/-assistenten

Unterlagen

auf Anfrage

Kosten

auf Anfrage