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Abwasserbeseitigung im Außenbereich
Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren für Kleinkläranlagen
Anträge sind schriftlich über Ihre Ortsbehörde an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.
Wartung von Kleinkläranlagen – Fachkunde
Die regelmäßige Wartung von Kleinkläranlagen ist wichtig für eine optimale Reinigungsleistung der Anlagen und somit für den Gewässerschutz.
Nach den Regeln der Technik (z. B. DIN 4261 Teil 1 "Kleinkläranlagen – Anlagen zur Schmutzwasservorbehandlung") ist die regelmäßige Wartung durch einen Fachkundigen durchzuführen.
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit dem Erlass vom 18.09.2008 erstmalig Anforderungen an den Fachkundigen – die Person, die die Wartung durchführt – formuliert. Fachkundig für die Wartung von Kleinkläranlagen sind danach Personen, die einen Fachkundekurs besucht haben und im Besitz eines Fachkundenachweises sind.
Seit dem 01.01.2011 dürfen Kleinkläranlagen im Kreis Warendorf nur noch von fachkundigen Personen gewartet werden.
Firmen mit fachkundigen Mitarbeitern, die gegenüber dem Kreis Warendorf den Fachkunde-Nachweis erbracht haben, können Sie unter Formulare --> Tabelle der Fachkundigen entnehmen.
Rechtsgrundlage
- Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz
Formulare
Unterlagen
- Antragsvordruck
- Beschreibung des Vorhabens
- Grundkartenausschnitt i.M. 1:25.000
- aktuelle Flurkarte i.M. 1:2.000
- Lageplan i.M. 1:500
- Systemzeichnung/Datenblatt der Kleinkläranlage
Kosten
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Umweltschutz und Straßenbau
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Markus Stephan
Tel: 02581 53-6617
E-Mail: markus.stephan@kreis-warendorf.de
zuständig für Sendenhorst und Warendorf
- Herr Guido Fiebig
Tel: 02581 53-6612
E-Mail: guido.fiebig@kreis-warendorf.de
zuständig für Everswinkel, Ostbevern und Telgte
- Herr Axel Flöter
Tel: 02581 53-6614
E-Mail: axel.floeter@kreis-warendorf.de
zuständig für Beelen, Ennigerloh und Sassenberg
- Herr Holger Schramm
Tel: 02581 53-6613
E-Mail: holger.schramm@kreis-warendorf.de
zuständig für Ahlen und Wadersloh
- Frau Monika Fartmann
Tel: 02581 53-6616
E-Mail: monika.fartmann@kreis-warendorf.de
zuständig für Beckum, Drensteinfurt und Oelde
Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren für Kleinkläranlagen
Anträge sind schriftlich über Ihre Ortsbehörde an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.
Wartung von Kleinkläranlagen – Fachkunde
Die regelmäßige Wartung von Kleinkläranlagen ist wichtig für eine optimale Reinigungsleistung der Anlagen und somit für den Gewässerschutz.
Nach den Regeln der Technik (z. B. DIN 4261 Teil 1 "Kleinkläranlagen – Anlagen zur Schmutzwasservorbehandlung") ist die regelmäßige Wartung durch einen Fachkundigen durchzuführen.
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit dem Erlass vom 18.09.2008 erstmalig Anforderungen an den Fachkundigen – die Person, die die Wartung durchführt – formuliert. Fachkundig für die Wartung von Kleinkläranlagen sind danach Personen, die einen Fachkundekurs besucht haben und im Besitz eines Fachkundenachweises sind.
Seit dem 01.01.2011 dürfen Kleinkläranlagen im Kreis Warendorf nur noch von fachkundigen Personen gewartet werden.
Firmen mit fachkundigen Mitarbeitern, die gegenüber dem Kreis Warendorf den Fachkunde-Nachweis erbracht haben, können Sie unter Formulare --> Tabelle der Fachkundigen entnehmen.
Rechtsgrundlage
- Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz
Formulare
- Antragsvordruck
- Beschreibung des Vorhabens
- Grundkartenausschnitt i.M. 1:25.000
- aktuelle Flurkarte i.M. 1:2.000
- Lageplan i.M. 1:500
- Systemzeichnung/Datenblatt der Kleinkläranlage
Herr
Markus
Stephan
E2.123 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Herr
Guido
Fiebig
E2.123 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Herr
Axel
Flöter
E2.111 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Herr
Holger
Schramm
E2.123 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Monika
Fartmann
E2.119 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)