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Grundwasserförderung
Die Förderung von Grundwasser zur Versorung mit Trink- und Brauchwasser oder zur Speisung von Teichanlagen ist eine Gewässerbenutzung. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahre erteilt wird.
Anträge sind schriftlich über Ihre Ortsbehörde an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.
Anträge sind schriftlich über Ihre Ortsbehörde an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.
Rechtsgrundlage
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetz
Formulare
Unterlagen
- Antrag nach Formblatt
- Übersichtskarte i.M. 1:25.000 (Messtischblatt mit Markierung des Benutzungsortes)
- Flurkarte i.M. 1:1.000, 1:2.000 oder 1:2.500 mit genauer Einzeichnung der Lage der Brunnen sowie der benutzten Grundstücke
- Lageplan i.M. 1:100 oder 1.500 mit Einzeichnung der Lage der Brunnen und der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen
- Schichtenverzeichnis und Brunnenschnitt des/der Brunnen
- Angabe der Pumpendaten (siehe Vordruck ‚Pumpendaten‘)
- Technische Unterlagen der geplanten bzw. vorhandenen wassertechnischen Anlage
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach den beantragten Förderungs- bzw. Entnahmemenge, mindestens jedoch 200 €.
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Umweltschutz und Straßenbau
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Heike Frerich
Tel: 02581 53-6621
E-Mail: heike.frerich@kreis-warendorf.de
- Herr Klaus Kiskemper
Tel: 02581 53-6620
E-Mail: klaus.kiskemper@kreis-warendorf.de
- Herr Frank Plagge
Tel: 02581 53-6623
E-Mail: frank.plagge@kreis-warendorf.de
- Frau Beate König
Tel: 02581 53-6622
E-Mail: beate.koenig@kreis-warendorf.de
- Herr Axel Thye
Tel: 02581 53-6628
E-Mail: axel.thye@kreis-warendorf.de
- Frau Silvia Stevens
Tel: 02581 53-6625
E-Mail: silvia.stevens@kreis-warendorf.de
Grundwasserförderung Die Förderung von Grundwasser zur Versorung mit Trink- und Brauchwasser oder zur Speisung von Teichanlagen ist eine Gewässerbenutzung. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahre erteilt wird.
Anträge sind schriftlich über Ihre Ortsbehörde an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.
Anträge sind schriftlich über Ihre Ortsbehörde an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.
Rechtsgrundlage
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetz
Formulare
- Antrag nach Formblatt
- Übersichtskarte i.M. 1:25.000 (Messtischblatt mit Markierung des Benutzungsortes)
- Flurkarte i.M. 1:1.000, 1:2.000 oder 1:2.500 mit genauer Einzeichnung der Lage der Brunnen sowie der benutzten Grundstücke
- Lageplan i.M. 1:100 oder 1.500 mit Einzeichnung der Lage der Brunnen und der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen
- Schichtenverzeichnis und Brunnenschnitt des/der Brunnen
- Angabe der Pumpendaten (siehe Vordruck ‚Pumpendaten‘)
- Technische Unterlagen der geplanten bzw. vorhandenen wassertechnischen Anlage
Amt für Umweltschutz und Straßenbau
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6600
Fax 02581 53-6699
Frau
Heike
Frerich
E2.124 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
02581 53-6621
heike.frerich@kreis-warendorf.de
Herr
Klaus
Kiskemper
D2.93 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
02581 53-6620
klaus.kiskemper@kreis-warendorf.de
Herr
Frank
Plagge
E2.126 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
02581 53-6623
frank.plagge@kreis-warendorf.de
Frau
Beate
König
E2.125 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
02581 53-6622
beate.koenig@kreis-warendorf.de
Herr
Axel
Thye
D2.92 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
02581 53-6628
axel.thye@kreis-warendorf.de
Frau
Silvia
Stevens
E2.125 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
02581 53-6625
silvia.stevens@kreis-warendorf.de