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Einbau von Recycling-Baustoffen
Unter dem Begriff Recyclingmaterial versteht man im Allgemeinen gebrochenen und sortierten Bauschutt. Industrielle Nebenprodukte sind z.B. Schlacken aus der Stahlerzeugung und aus Hochofenprozessen, wie auch Aschen aus Kraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen.
Um derartige Abfälle als Baustoff auf einem Grundstück verwenden zu dürfen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens wird vom Umweltamt des Kreises geprüft, ob mit Blick auf den erforderlichen Boden- und Gewässerschutz eine schadlose Verwertung des Abfalls möglich wird.
Um derartige Abfälle als Baustoff auf einem Grundstück verwenden zu dürfen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens wird vom Umweltamt des Kreises geprüft, ob mit Blick auf den erforderlichen Boden- und Gewässerschutz eine schadlose Verwertung des Abfalls möglich wird.
Rechtsgrundlage
- wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 Ziffer 2 des WHG (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes - Wasserhaushaltsgesetz - i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung des WHG vom 31.07.2009 BGBl. I. Nr.51, S. 2585)
Formulare
Unterlagen
Kosten
Die Mindestgebühr für die zu erteilende wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 200,- €.
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Umweltschutz und Straßenbau
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Martin Goetsch
Tel: 02581 53-6654
E-Mail: martin.goetsch@kreis-warendorf.de
bei Anträgen auf Auskunft aus dem Altlastenkataster für das gesamte Kreisgebiet
Einbau von Recycling-Baustoffen Unter dem Begriff Recyclingmaterial versteht man im Allgemeinen gebrochenen und sortierten Bauschutt. Industrielle Nebenprodukte sind z.B. Schlacken aus der Stahlerzeugung und aus Hochofenprozessen, wie auch Aschen aus Kraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen.
Um derartige Abfälle als Baustoff auf einem Grundstück verwenden zu dürfen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens wird vom Umweltamt des Kreises geprüft, ob mit Blick auf den erforderlichen Boden- und Gewässerschutz eine schadlose Verwertung des Abfalls möglich wird.
Um derartige Abfälle als Baustoff auf einem Grundstück verwenden zu dürfen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens wird vom Umweltamt des Kreises geprüft, ob mit Blick auf den erforderlichen Boden- und Gewässerschutz eine schadlose Verwertung des Abfalls möglich wird.
Rechtsgrundlage
- wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 Ziffer 2 des WHG (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes - Wasserhaushaltsgesetz - i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung des WHG vom 31.07.2009 BGBl. I. Nr.51, S. 2585)
Formulare
Die Mindestgebühr für die zu erteilende wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 200,- €. Recycling-Baustoffe, Einbau von, RC-Material, RCL-Material, Wasserrechtliche Erlaubnis https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/289/show Amt für Umweltschutz und Straßenbau
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6600
Fax 02581 53-6699
Herr
Martin
Goetsch
02581 53-6654
martin.goetsch@kreis-warendorf.de