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Immissionsschutz - Anlagenbezogener Immissionsschutz
Durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes wurden die Kreise und kreisfreien Städte in NRW am 01.01.2008 Untere Umweltschutzbehörden. Ihnen wurden im Zuge dieser Verwaltungsstrukturreform die Zuständigkeiten im "Anlagenbezogenen Immissionsschutz" (Genehmigung und Überwachung von industriellen und gewerblichen Anlagen) übertragen.
Die Bezirksregierungen sind nur noch für die Genehmigung und Überwachung von besonders gefährlichen Anlagen im Sinne der Störfallverordnung, für Anlagen mit besonders komplexer Technologie und für regional bedeutsame Anlagen zuständig.
Durch die Einführung des "Zaunprinzips" ist für die umweltrechtlichen Belange aller industriellen Anlagen, die in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen, nur noch eine Behörde verantwortlich, sowohl für die Zulassung, als auch für die Überwachung.
Die Differenzierung zwischen den verschiedenen Bereichen des Umweltrechts (insbesondere Immissionsschutz-, Wasser-, Abfall-, Bodenschutzrecht), die zu parallelen Zuständigkeiten staatlicher und kommunaler Behörden geführt hat, wurde aufgegeben.
Der Genehmigungspflicht unterliegen bestimmte industrielle und gewerbliche Anlagen, die im Anhang der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen -4.BImSchV-) abschließend aufgeführt sind.
Die Genehmigungspflicht verfolgt den Zweck, auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu prüfen, ob Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen ausreichend geschützt sind und ob dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt wird.
Arten des Genehmigungsverfahrens sind:
- Neugenehmigung nach § 4 BImSchG
- wesentliche Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 16 BImSchG
- Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 BImSchG (=Anzeigeverfahren)
- Teilgenehmigung / Vorbescheid
Weitere Informationen zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (einschließlich der jeweils benötigten Formulare) sowie der Rechtsgrundlagen erhalten Sie unter den o. a. Arten der Genehmigungsverfahren.
Zuständig:
Das Kreisbauamt des Kreises Warendorf ist seit dem 01.01.2008 für den "Anlagenbezogenen Immissionsschutz" in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf zuständig.
Der "Anlagenbezogene Immissionsschutz" ist als eigenständiges Sachgebiet -Immissionsschutz- im Bauamt des Kreises Warendorf integriert.
Rechtsgrundlage
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Formulare
- Inhaltsverzeichnis zum Antrag
- Erläuterungen zum Ausfüllen der Antragsformulare
- Formular 1 - Antrag Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen im Sinne von §4 bzw. §16 Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Formular 2 - Gliederung der Anlagen in Betriebseinheiten
- Formular 3 - Technische Daten
- Formular 4 - Betriebsablauf und Emissionen (Luft)
- Formular 5 - Quellenverzeichnis (Luft)
- Formular 6 - Abgasreinigung
- Formular 7 - Wassserversorgung
- Formular 8.1 - Anlagen zum Lagern flüssiger oder gasförmiger wassergefährdender Stoffe
- Formular 8.2 - Anlagen zum Lagern fester wassergefährdender Stoffe
- Formular 8.3 - Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden flüssiger oder gasförmiger wassergefährdender Stoffe
- Formular 8.4 - Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
- Formular 8.5 - Rohrleitungen zum Transport fester, flüssiger oder gasförmiger wassergefährdender Stoffe
- Anzeige nach § 15 Absatz 1 BlmSchG
- Anzeige nach § 15 Absatz 3 BlmSchG
- Anzeige nach § 23a BlmSchG
- Antrag nach § 23b BlmSchG
- Antrag auf Abweichung nach §31k BImSchG
- Mitteilung nach §52b BImSchG
- Anzeige nach § 67 Absatz 2 BlmSchG
- Anzeige nach § 40 Absatz 1 und 2 AwSv
- Boden- und Grundwasser - Merkblatt und Tabellen zum Ausgangszustandsbericht (AZB) und Überwachung
- neues Formular 1 Blatt 4
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Immissionsschutz
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: verfahrensstelle.immissionsschutz@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Johannes Lefken
Tel: 02581 53-6340
E-Mail: johannes.lefken@kreis-warendorf.de
Sachgebietsleitung
Zuständig für Landwirtschaft und Nahrungsmittelbetriebe und Windenergieanlagen - Herr Rüdiger Eickmeier
Tel: 02581 53-6341
E-Mail: ruediger.eickmeier@kreis-warendorf.de
Zuständig für Windenergieanlagen, Abfall, Rohstoffe
- Frau Barbara Holtmann Niehues
Tel: 02581 53-6344
E-Mail: barbara.holtmann-niehues@kreis-warendorf.de
Zuständig für Lager, Speditionen, Tankstellen, Verdunstungskühlanlagen, Emissionserklärungen, Öffentliche Einrichtungen und Sport, Handel, Dienstleistungsbetriebe, Gaststätten, Haushalte
- Herr Klaus Kühne
Tel: 02581 53-6342
E-Mail: klaus.kuehne@kreis-warendorf.de
Zuständig für Landwirtschaft und Nahrungsmittelbetriebe, Biogasanlagen, Handel, Dienstleistungsbetriebe, Gaststätten, Haushalte, Nachtarbeit und Mess- und Prüfdienst
- Herr Andreas Niemann
Tel: 02581 53-6345
E-Mail: andreas.niemann@kreis-warendorf.de
Zuständig für IE-Lebensmittelbetriebe, Windenergieanlagen, Metall, Elektrotechnik und Kfz, Mobilfunk, Sport
- Herr Florian Pennekamp
Tel: 02581 53-6388
E-Mail: florian.pennekamp@kreis-warendorf.de
Zuständig für Chemie, Kunststoffe, Metall, Bau und Rohstoffe, Baustellen und Nachtarbeit, Verdunstungskühlanlagen, Textil, Papier, Abfall, Emissionserklärungen, Messdienst, Holz, Lager, Speditionen, Tankstellen und IT, Digitalisierung
- Frau Christa Mußmann-Reckermann
Tel: 02581 53-6347
E-Mail: christa.mussmann-reckermann@kreis-warendorf.de
Zuständig für Landwirtschaft , Nahrungsmittelbetriebe und Biogasanlagen
- Frau Helen Schnieder
Tel: 02581 53-6389
E-Mail: helen.schnieder@kreis-warendorf.de
Zuständig für Landwirtschaft, Nahrungsmittelbetriebe und Biogasanlagen.
Zuständig für IT, Digitalisierung und Umsetzung TA Luft 2021
- Frau Sandra Fischer
Tel: 02581 53-6346
E-Mail: sandra.fischer@kreis-warendorf.de
Verfahrensstelle BImSchG – Verfahren
- Frau Monika Wobbe
Tel: 02581 53-6348
E-Mail: monika.wobbe@kreis-warendorf.de
Zuständig für Landwirtschaft und Nahrungsmittelbetriebe, Windenergieanlagen
- Frau Christin Hein
Tel: 02581 53-6349
E-Mail: christin.hein@kreis-warendorf.de
Zuständig für Windenergieanlagen, Umweltüberwachung und IT / Digitalisierung
- Frau Tamara Drewes
Tel: 02581 53-6343
E-Mail: tamara.drewes@kreis-warendorf.de
Zuständig für Chemie, Holz, Speditionen und Lager, Tankstellen, Emissionserklärungen, IT / Digitalisierung, Öffentliche Einrichtungen, Haushalte, Luftwärmepumpen, Gaststätten
Durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes wurden die Kreise und kreisfreien Städte in NRW am 01.01.2008 Untere Umweltschutzbehörden. Ihnen wurden im Zuge dieser Verwaltungsstrukturreform die Zuständigkeiten im "Anlagenbezogenen Immissionsschutz" (Genehmigung und Überwachung von industriellen und gewerblichen Anlagen) übertragen.
Die Bezirksregierungen sind nur noch für die Genehmigung und Überwachung von besonders gefährlichen Anlagen im Sinne der Störfallverordnung, für Anlagen mit besonders komplexer Technologie und für regional bedeutsame Anlagen zuständig.
Durch die Einführung des "Zaunprinzips" ist für die umweltrechtlichen Belange aller industriellen Anlagen, die in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen, nur noch eine Behörde verantwortlich, sowohl für die Zulassung, als auch für die Überwachung.
Die Differenzierung zwischen den verschiedenen Bereichen des Umweltrechts (insbesondere Immissionsschutz-, Wasser-, Abfall-, Bodenschutzrecht), die zu parallelen Zuständigkeiten staatlicher und kommunaler Behörden geführt hat, wurde aufgegeben.
Der Genehmigungspflicht unterliegen bestimmte industrielle und gewerbliche Anlagen, die im Anhang der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen -4.BImSchV-) abschließend aufgeführt sind.
Die Genehmigungspflicht verfolgt den Zweck, auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu prüfen, ob Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen ausreichend geschützt sind und ob dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt wird.
Arten des Genehmigungsverfahrens sind:
- Neugenehmigung nach § 4 BImSchG
- wesentliche Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 16 BImSchG
- Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 BImSchG (=Anzeigeverfahren)
- Teilgenehmigung / Vorbescheid
Weitere Informationen zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (einschließlich der jeweils benötigten Formulare) sowie der Rechtsgrundlagen erhalten Sie unter den o. a. Arten der Genehmigungsverfahren.
Zuständig:
Das Kreisbauamt des Kreises Warendorf ist seit dem 01.01.2008 für den "Anlagenbezogenen Immissionsschutz" in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf zuständig.
Der "Anlagenbezogene Immissionsschutz" ist als eigenständiges Sachgebiet -Immissionsschutz- im Bauamt des Kreises Warendorf integriert.
Rechtsgrundlage
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Formulare
- Inhaltsverzeichnis zum Antrag
- Erläuterungen zum Ausfüllen der Antragsformulare
- Formular 1 - Antrag Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen im Sinne von §4 bzw. §16 Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Formular 2 - Gliederung der Anlagen in Betriebseinheiten
- Formular 3 - Technische Daten
- Formular 4 - Betriebsablauf und Emissionen (Luft)
- Formular 5 - Quellenverzeichnis (Luft)
- Formular 6 - Abgasreinigung
- Formular 7 - Wassserversorgung
- Formular 8.1 - Anlagen zum Lagern flüssiger oder gasförmiger wassergefährdender Stoffe
- Formular 8.2 - Anlagen zum Lagern fester wassergefährdender Stoffe
- Formular 8.3 - Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden flüssiger oder gasförmiger wassergefährdender Stoffe
- Formular 8.4 - Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
- Formular 8.5 - Rohrleitungen zum Transport fester, flüssiger oder gasförmiger wassergefährdender Stoffe
- Anzeige nach § 15 Absatz 1 BlmSchG
- Anzeige nach § 15 Absatz 3 BlmSchG
- Anzeige nach § 23a BlmSchG
- Antrag nach § 23b BlmSchG
- Antrag auf Abweichung nach §31k BImSchG
- Mitteilung nach §52b BImSchG
- Anzeige nach § 67 Absatz 2 BlmSchG
- Anzeige nach § 40 Absatz 1 und 2 AwSv
- Boden- und Grundwasser - Merkblatt und Tabellen zum Ausgangszustandsbericht (AZB) und Überwachung
- neues Formular 1 Blatt 4
Herr
Johannes
Lefken
B2.31 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Herr
Rüdiger
Eickmeier
B2.29 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Barbara
Holtmann Niehues
B2.45 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Herr
Klaus
Kühne
B2.24 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Herr
Andreas
Niemann
B2.45 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Herr
Florian
Pennekamp
B2.29 (Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Christa
Mußmann-Reckermann
B2.24 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Helen
Schnieder
B2.29 (Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Sandra
Fischer
B2.20 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Monika
Wobbe
B2.22 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Christin
Hein
B2.31 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Tamara
Drewes
B2.22 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)