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Teilbaugenehmigung (BauO NRW 2018)
In der folgenden Baugenehmigung können für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn sich bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen ergibt, dass die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sind.
Zuständig:
Das Kreisbauamt des Kreises Warendorf für Bauvorhaben in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit Ausnahme der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf. Bei Vorhaben in einer dieser Städte wenden Sie sich bitte an das zuständige städtische Bauamt.
Wer von den unten aufgeführten Ansprechpartner(innen) zuständig für Ihr Anliegen ist, entnehmen Sie bitte der Zuständigkeitenliste unter "Formulare".
Hinweise:
Die Teilbaugaugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung der genehmigten Teilbauarbeiten begonnen oder diese für mehr als ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Geltungsdauer kann auf schriftlichen Antrag jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
Beachten Sie:
Die Teilbaugenehmigung wird dem Antragsteller erteilt. Dieser ist dafür verantwortlich, dass die von ihm veranlassten Teilbauarbeiten gemäß der erteilten Teilbaugenehmigung und unter Beachtung der entsprechenden Nebenbestimmungen zur Teilbaugenehmigung durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage
- § 76 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)
Formulare
Unterlagen
- Antrag auf Teilbaugenehmigung
Der Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist durch den Bauherrn schriftlich mit genauer Angabe der beabsichtigten Teilbauarbeiten und des Aktenzeichens des zugehörigen Bauantrages einzureichen. Dies kann formlos geschehen.
- Nachweis der Standsicherheit
Der Standsicherheitsnachweis muss im Regelfall vor Erteilung der Teilbaugenehmigung in geprüfter Form vorliegen. Die Prüfung muss von staatlich anerkannten Sachverständigen oder der Statischen Abteilung des Bauaufsichtsamtes vorgenommen werden. Die Prüfung umfasst auch den baulichen Brandschutz und den baulichen Schall- und Wärmeschutz. Nur für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude und eingeschossige Gebäude mit einer Grundflfäche bis 200 m² sind die Nachweise in ungeprüfter Form vorzulegen. Wird eine Teilbaugenehmigung für den Erdaushub beantragt, muss mit dem Sachverständigen geklärt werden, ob statische Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.
Kosten
Sind für das Bauvorhaben Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises oder dergleichen mehr erforderlich, werden diese Gebührentatbestände gesondert berechnet.
Viele Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung sehen Rahmen vor. Zur gleichmäßigen Ausschöpfung dieser Rahmensätze im gesamten Kreis Warendorf haben sich alle Unteren Bauaufsichtsbehörden (Städte Ahlen, Beckum, Oelde, Warendorf sowie der Kreis Warendorf) auf Richtlinien zur Anwendung der Gebührenrahmensätze verständigt. Die Gebührensätze können hier eingesehen werden.
Zuständige Organisationseinheit
- Bauamt
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: auskunft.bauamt@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kathrin Brinkmann
Tel: 02581 53-6330
E-Mail: kathrin.brinkmann@kreis-warendorf.de
Gewerbe- und Sonderbauten
zuständig für Beelen - Herr Udo Brüggemann
Tel: 02581 53-6333
E-Mail: udo.brueggemann@kreis-warendorf.de
Gewerbe- und Sonderbauten
zuständig für Ennigerloh und Wadersloh - Frau Birgit Pallmann
Tel: 02581 53-6332
E-Mail: birgit.pallmann@kreis-warendorf.de
Gewerbe- und Sonderbauten
zuständig für Drensteinfurt und Everswinkel - Frau Verena Schrader
Tel: 02581 53-6334
E-Mail: verena.schrader@kreis-warendorf.de
Gewerbe- und Sonderbauten
zuständig für Telgte und Sendenhorst - Frau Bärbel Pumpe
Tel: 02581 53-6338
E-Mail: baerbel.pumpe@kreis-warendorf.de
Gewerbe- und Sonderbauten
zuständig für Ostbevern und Sassenberg - Frau Petra Buchmann
Tel: 02581 53-6336
E-Mail: petra.buchmann@kreis-warendorf.de
Wohn- und sonstiger Hochbau
zuständig für Ennigerloh und Sassenberg - Frau Katrin Jüttner
Tel: 02581 53-6384
E-Mail: katrin.juettner@kreis-warendorf.de
Wohn- und sonstiger Hochbau
zuständig für Telgte - Frau Mareike Lang
Tel: 02581 53-6337
E-Mail: mareike.lang@kreis-warendorf.de
Wohn- und sonstiger Hochbau
zuständig für Drensteinfurt - Frau Doris Osterhues
Tel: 02581 53-6335
E-Mail: doris.osterhues@kreis-warendorf.de
Wohn- und sonstiger Hochbau
zuständig für Wadersloh - Frau Caroline Schulte
Tel: 02581 53-6383
E-Mail: caroline.schulte@kreis-warendorf.de
Wohn- und sonstiger Hochbau
zuständig für Ostbevern und Beelen - Frau Darshela Tharsheeban
Tel: 02581 53-6385
E-Mail: darshela.tharsheeban@kreis-warendorf.de
Wohn- und sonstiger Hochbau
zuständig für Everswinkel und Sendenhorst
In der folgenden Baugenehmigung können für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn sich bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen ergibt, dass die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sind.
Zuständig:
Das Kreisbauamt des Kreises Warendorf für Bauvorhaben in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit Ausnahme der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf. Bei Vorhaben in einer dieser Städte wenden Sie sich bitte an das zuständige städtische Bauamt.
Wer von den unten aufgeführten Ansprechpartner(innen) zuständig für Ihr Anliegen ist, entnehmen Sie bitte der Zuständigkeitenliste unter "Formulare".
Hinweise:
Die Teilbaugaugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung der genehmigten Teilbauarbeiten begonnen oder diese für mehr als ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Geltungsdauer kann auf schriftlichen Antrag jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
Beachten Sie:
Die Teilbaugenehmigung wird dem Antragsteller erteilt. Dieser ist dafür verantwortlich, dass die von ihm veranlassten Teilbauarbeiten gemäß der erteilten Teilbaugenehmigung und unter Beachtung der entsprechenden Nebenbestimmungen zur Teilbaugenehmigung durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage
- § 76 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)
Formulare
- Antrag auf Teilbaugenehmigung
Der Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist durch den Bauherrn schriftlich mit genauer Angabe der beabsichtigten Teilbauarbeiten und des Aktenzeichens des zugehörigen Bauantrages einzureichen. Dies kann formlos geschehen.
- Nachweis der Standsicherheit
Der Standsicherheitsnachweis muss im Regelfall vor Erteilung der Teilbaugenehmigung in geprüfter Form vorliegen. Die Prüfung muss von staatlich anerkannten Sachverständigen oder der Statischen Abteilung des Bauaufsichtsamtes vorgenommen werden. Die Prüfung umfasst auch den baulichen Brandschutz und den baulichen Schall- und Wärmeschutz. Nur für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude und eingeschossige Gebäude mit einer Grundflfäche bis 200 m² sind die Nachweise in ungeprüfter Form vorzulegen. Wird eine Teilbaugenehmigung für den Erdaushub beantragt, muss mit dem Sachverständigen geklärt werden, ob statische Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.
Sind für das Bauvorhaben Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises oder dergleichen mehr erforderlich, werden diese Gebührentatbestände gesondert berechnet.
Viele Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung sehen Rahmen vor. Zur gleichmäßigen Ausschöpfung dieser Rahmensätze im gesamten Kreis Warendorf haben sich alle Unteren Bauaufsichtsbehörden (Städte Ahlen, Beckum, Oelde, Warendorf sowie der Kreis Warendorf) auf Richtlinien zur Anwendung der Gebührenrahmensätze verständigt. Die Gebührensätze können hier eingesehen werden. Baugenehmigung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/323/show
Frau
Kathrin
Brinkmann
C2.62 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Herr
Udo
Brüggemann
C2.62 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Birgit
Pallmann
C2.63 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Verena
Schrader
C2.61 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Bärbel
Pumpe
C2.62 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Petra
Buchmann
B2.64 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Katrin
Jüttner
C2.64 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Mareike
Lang
C2.75 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Doris
Osterhues
C2.65 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Caroline
Schulte
C2.65 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
Frau
Darshela
Tharsheeban
C2.75 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)