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Grenzbescheinigung
In einer Grenzbescheinigung wird bescheinigt, ob ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet worden ist. Bei Grenzbebauung wird die Lage des Gebäudes zu den Grenzen beschrieben.
Antragstellung:
Ein Antrag auf Erstellung einer Grenzbescheinigung kann formlos, schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail gestellt werden.
Antragstellung:
Ein Antrag auf Erstellung einer Grenzbescheinigung kann formlos, schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Kosten
Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand.
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Geoinformation und Kataster
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: geodatenzentrum@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Dirk Lockenkötter
Tel: 02581 53-6209
E-Mail: geodatenzentrum@kreis-warendorf.de
Grenzbescheinigung In einer Grenzbescheinigung wird bescheinigt, ob ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet worden ist. Bei Grenzbebauung wird die Lage des Gebäudes zu den Grenzen beschrieben.
Antragstellung:
Ein Antrag auf Erstellung einer Grenzbescheinigung kann formlos, schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail gestellt werden.
Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand. Grenzbebauung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/349/show
Antragstellung:
Ein Antrag auf Erstellung einer Grenzbescheinigung kann formlos, schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand. Grenzbebauung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/349/show Amt für Geoinformation und Kataster
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6209
Fax 02581 53-6299
Herr
Dirk
Lockenkötter
02581 53-6209
geodatenzentrum@kreis-warendorf.de