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Grenzvermessung
Bei Unstimmigkeiten über den genauen Verlauf von bestehenden Grundstücksgrenzen können mit Hilfe des Katasternachweises die Grundstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen und mit Grenzsteinen, Eisenrohren oder Meißelzeichen erkennbar abgemarkt werden.
Verwaltungsspezifische Informationen:
Ablauf einer Liegenschaftsvermessung
Verwaltungsspezifische Informationen:
Ablauf einer Liegenschaftsvermessung
- Zunächst werden im Amt für Geoinformation und Kataster die Karten und Vermessungsrisse zusammengestellt, die die Entstehung des Flurstücks nachweisen und die zur Vermessung notwendigen Zahlenangaben enthalten. Eine evtl. notwendige Teilungsgenehmigung wird von der zuständigen Stelle eingeholt.
- Die beteiligten Eigentümer und Erbbauberechtigten werden über den Vermessungstermin informiert.
- Anschließend findet die Vermessung vor Ort statt.
- Bei Teilungs- und Grenzvermessungen werden mit den beteiligten Eigentümern und Erbbauberechtigten die örtlich festgestellten Grenzen und deren Abmarkungen in einer Grenzniederschrift dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.
- Im Innendienst erfolgt die Berechnung der Vermessung.
- In der Liegenschaftskarte und im Liegenschaftsbuch werden bei Teilungsvermessungen die neuen Flurstücke gebildet. Die beteiligten Eigentümer, die Erbbauberechtigten und das Grundbuchamt erhalten einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster.
Rechtsgrundlage
-
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Formulare
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Länge der notwendigerweise zu vermessenden Grenzen und nach dem Bodenrichtwert.
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Geoinformation und Kataster
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: geodatenzentrum@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Stefan Potthoff
Tel: 02581 53-6210
E-Mail: stefan.potthoff@kreis-warendorf.de
Grenzvermessung Bei Unstimmigkeiten über den genauen Verlauf von bestehenden Grundstücksgrenzen können mit Hilfe des Katasternachweises die Grundstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen und mit Grenzsteinen, Eisenrohren oder Meißelzeichen erkennbar abgemarkt werden.
Verwaltungsspezifische Informationen:
Ablauf einer Liegenschaftsvermessung
Die Gebühren richten sich nach der Länge der notwendigerweise zu vermessenden Grenzen und nach dem Bodenrichtwert. Grundstücksgrenze, Vermessung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/360/show
Verwaltungsspezifische Informationen:
Ablauf einer Liegenschaftsvermessung
- Zunächst werden im Amt für Geoinformation und Kataster die Karten und Vermessungsrisse zusammengestellt, die die Entstehung des Flurstücks nachweisen und die zur Vermessung notwendigen Zahlenangaben enthalten. Eine evtl. notwendige Teilungsgenehmigung wird von der zuständigen Stelle eingeholt.
- Die beteiligten Eigentümer und Erbbauberechtigten werden über den Vermessungstermin informiert.
- Anschließend findet die Vermessung vor Ort statt.
- Bei Teilungs- und Grenzvermessungen werden mit den beteiligten Eigentümern und Erbbauberechtigten die örtlich festgestellten Grenzen und deren Abmarkungen in einer Grenzniederschrift dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.
- Im Innendienst erfolgt die Berechnung der Vermessung.
- In der Liegenschaftskarte und im Liegenschaftsbuch werden bei Teilungsvermessungen die neuen Flurstücke gebildet. Die beteiligten Eigentümer, die Erbbauberechtigten und das Grundbuchamt erhalten einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster.
Rechtsgrundlage
-
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Formulare
Die Gebühren richten sich nach der Länge der notwendigerweise zu vermessenden Grenzen und nach dem Bodenrichtwert. Grundstücksgrenze, Vermessung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/360/show Amt für Geoinformation und Kataster
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6209
Fax 02581 53-6299
Herr
Stefan
Potthoff
02581 53-6210
stefan.potthoff@kreis-warendorf.de