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Identitätsbescheinigung für Flurstücke
Über längere Zeiträume können sich Flurstücke als Folge von Baumaßnahmen, Grunderwerb etc. und der damit verbundenen Vermessungen in ihrer Form und Bezeichnung im Liegenschaftskataster verändert haben.
Hierdurch lassen sich z.B. im Grundbuch eingetragene Rechte nicht mehr der aktuellen Situation zuordnen. Eine Identitätsbescheinigung stellt dann dar, welche aktuellen Flurstücke von diesem Recht betroffen sind.
Antragstellung:
Ein Antrag auf Erteilung einer Identitätsbescheinigung kann nur schriftlich gestellt werden.
Hierdurch lassen sich z.B. im Grundbuch eingetragene Rechte nicht mehr der aktuellen Situation zuordnen. Eine Identitätsbescheinigung stellt dann dar, welche aktuellen Flurstücke von diesem Recht betroffen sind.
Antragstellung:
Ein Antrag auf Erteilung einer Identitätsbescheinigung kann nur schriftlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage
-
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
Unterlagen
Hilfreich ist ein Grundbuchauszug - Abteilung II.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach den Arbeitsstunden.
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Geoinformation und Kataster
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: geodatenzentrum@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Dirk Lockenkötter
Tel: 02581 53-6209
E-Mail: geodatenzentrum@kreis-warendorf.de
Identitätsbescheinigung für Flurstücke Über längere Zeiträume können sich Flurstücke als Folge von Baumaßnahmen, Grunderwerb etc. und der damit verbundenen Vermessungen in ihrer Form und Bezeichnung im Liegenschaftskataster verändert haben.
Hierdurch lassen sich z.B. im Grundbuch eingetragene Rechte nicht mehr der aktuellen Situation zuordnen. Eine Identitätsbescheinigung stellt dann dar, welche aktuellen Flurstücke von diesem Recht betroffen sind.
Antragstellung:
Ein Antrag auf Erteilung einer Identitätsbescheinigung kann nur schriftlich gestellt werden.
Hierdurch lassen sich z.B. im Grundbuch eingetragene Rechte nicht mehr der aktuellen Situation zuordnen. Eine Identitätsbescheinigung stellt dann dar, welche aktuellen Flurstücke von diesem Recht betroffen sind.
Antragstellung:
Ein Antrag auf Erteilung einer Identitätsbescheinigung kann nur schriftlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage
-
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
Die Gebühren richten sich nach den Arbeitsstunden.
Baumaßnahmen, Grunderwerb, eingetragene Rechte, Historische Flurstücke https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/362/show Amt für Geoinformation und Kataster
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6209
Fax 02581 53-6299
Herr
Dirk
Lockenkötter
02581 53-6209
geodatenzentrum@kreis-warendorf.de