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Unschädlichkeitszeugnis
In einem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die lastenfreie Übertragung des Eigentums an einem Grundstücksteil für den Berechtigten unschädlich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen können auch Rechte an Grundstücken aufgehoben werden.
Rechtsgrundlage
Kosten
Zeitgebühr (je Arbeitsviertelstunde 23 €), höchstens 5 000 Euro
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Geoinformation und Kataster
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: geodatenzentrum@kreis-warendorf.de
Unschädlichkeitszeugnis In einem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die lastenfreie Übertragung des Eigentums an einem Grundstücksteil für den Berechtigten unschädlich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen können auch Rechte an Grundstücken aufgehoben werden.
Zeitgebühr (je Arbeitsviertelstunde 23 €), höchstens 5 000 Euro Grundstücksteil: lastenfreie Übertragung des Eigentums https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/366/show
Rechtsgrundlage
Zeitgebühr (je Arbeitsviertelstunde 23 €), höchstens 5 000 Euro Grundstücksteil: lastenfreie Übertragung des Eigentums https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/366/show Amt für Geoinformation und Kataster
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6209
Fax 02581 53-6299