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Landschaftspläne
Das zentrale Instrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Kreis Warendorf sind die Landschaftspläne.
Ziele der Landschaftspläne sind
- der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft,
- die Erhaltung und Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume,
- die Sicherung der "Münsterländer Parklandschaft" als Kulturlandschaft für die landschaftsbezogene Erholung
- der Aufbau eines Biotopverbundsystems und
- bilden der Grundlage für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
Der Kreis Warendorf will flächendeckend 16 Landschaftspläne erstellen.
Bisher konnten 9 Landschaftspläne "Rechtskraft" erlangen:
- Drensteinfurter Platte 03.10.1986
- Alverskirchen 28.10.1991
- Wadersloh 24.07.1992
- Ahlen 16.12.1994
- Beckum 12.02.1997
- Östliche Emsaue/Beelen 13.08.1999
- Warendorf-Milte 23.07.2004
- Telgte 16.05.2008
- Ostbevern 26.08.2011
Als nächster Plan folgt "Sassenberg", dessen Vorentwurf zurzeit erstellt wird.
Der Landschaftsplan wird in mehreren Arbeitsschritten erstellt und besteht aus mehreren Bestandteilen. Die Festsetzungskarte stellt dabei das Kernstück des Landschaftsplanes dar. Sie setzt einzelne Maßnahmen verbindlich fest.
So können
- Schutzgebiete, wie
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- geschützte Landschaftsbestandteile
- Naturdenkmale
- Festsetzungen für Brachflächen
- forstliche Festsetzungen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen sowie
- Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
festgesetzt werden.
Die Umsetzung der Landschaftspläne erfolgt mit Mitteln der EU, des Landes Nordrhein-Westfalen und des Kreises Warendorf.
Rechtsgrundlage
- §§ 16 - 41 Landschaftsgesetz (LG) NRW
Formulare
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Planung und Naturschutz
Waldenburger Str. 12
48231 Warendorf
E-Mail: martin.terwey@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Georg Kesse
Tel: 02581 53-6136
E-Mail: georg.kesse@kreis-warendorf.de