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Planungsrelevante Arten
Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 44 und § 7 Abs. 2 sind alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, alle europäischen Vogelarten sowie die Arten der EUArtSchV Anhang A und der BArtSchV, Anlage 1, Spalte 3, bei Planungen zu berücksichtigen.
Zur Vereinfachung hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Nordrhein-Westfalen (NRW) eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind (KIEL 2005a), der sogenannten "planungsrelevante Arten".
Eine tabellarische Übersicht dieser planungsrelevanten Arten finden Sie im Fachinformationssystem des LANUV "Geschützte Arten in NRW" unter Punkt 3, "Material zur Artenschutzprüfung in NRW": http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/downloads.
Zur Vereinfachung hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Nordrhein-Westfalen (NRW) eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind (KIEL 2005a), der sogenannten "planungsrelevante Arten".
Eine tabellarische Übersicht dieser planungsrelevanten Arten finden Sie im Fachinformationssystem des LANUV "Geschützte Arten in NRW" unter Punkt 3, "Material zur Artenschutzprüfung in NRW": http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/downloads.
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Planung und Naturschutz
Waldenburger Str. 12
48231 Warendorf
Planungsrelevante Arten Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 44 und § 7 Abs. 2 sind alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, alle europäischen Vogelarten sowie die Arten der EUArtSchV Anhang A und der BArtSchV, Anlage 1, Spalte 3, bei Planungen zu berücksichtigen.
Zur Vereinfachung hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Nordrhein-Westfalen (NRW) eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind (KIEL 2005a), der sogenannten "planungsrelevante Arten".
Eine tabellarische Übersicht dieser planungsrelevanten Arten finden Sie im Fachinformationssystem des LANUV "Geschützte Arten in NRW" unter Punkt 3, "Material zur Artenschutzprüfung in NRW": http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/downloads. https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/443/show
Zur Vereinfachung hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Nordrhein-Westfalen (NRW) eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind (KIEL 2005a), der sogenannten "planungsrelevante Arten".
Eine tabellarische Übersicht dieser planungsrelevanten Arten finden Sie im Fachinformationssystem des LANUV "Geschützte Arten in NRW" unter Punkt 3, "Material zur Artenschutzprüfung in NRW": http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/downloads. https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/443/show
Amt für Planung und Naturschutz
001 Waldenburger Str. 12 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6100
Fax 02581 53-96100