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Trinkwasser: Private Trinkwasserversorgung: Nitratbelastung
Nitratbelastung des Trinkwassers von Hausbrunnen im Kreis Warendorf
Aus ca. 6300 Hausbrunnen im Kreis Warendorf wird Grundwasser zu Trinkwasserzwecken gefördert. Um die Gesundheit der Anwohner zu schützen, wird die Trinkwasserqualität dieser Kleinanlagen vom Gesundheitsamt überwacht durch Festlegung von Untersuchungsumfängen und Kontrolle der Analysenbefunde, durch Beratungen vor Ort oder bei Bedarf auch durch ordnungsrechtliche Maßnahmen.
Mindestens einmal pro Jahr wird das Trinkwasser auf Bakterien untersucht. Darüber hinaus wird es neben anderen chemischen Parametern in der Regel alle 3 Jahre auf Nitrat überprüft.
Im Jahreszeitraum 2014-2016 lagen ca. 6,3 % der gemessenen Nitratwerte über dem Grenzwert der zurzeit gültigen Trinkwasserverordnung von 50 mg pro Liter. Der Maximalwert betrug in dieser Zeit 226 mg/l.
An den Untersuchungsergebnissen wird ein deutliches Nord / Süd-Gefälle bei den Nitratbelastungen sichtbar . Im nördlichen Teil des Kreises gibt es deutlich mehr Grenzwertüberschreitungen als im Südteil.
Eine Erklärung ergibt sich aus der unterschiedliche Bodenbeschaffenheit. Während die sandigen Böden im Norden das Nitrat aus den oberen Bodenschichten nicht aufhalten können, verhindern im Süden des Kreises die abdichtenden Tonmergelböden den Übertritt des Nitrats in das Grundwasser. Außerdem spielen der Brunnenausbau und die -tiefe, landwirtschaftliche Nutzung etc. eine Rolle bei der Nitratbelastung des Grundwassers.
Die gesundheitlichen Wirkungen werden weniger durch das Nitrat selber, als durch Reaktionsprodukte ausgelöst. Aus Nitrat entstehendes Nitrit kann bei Säuglingen die sogenannte Blausucht, d.h. akuten Sauerstoffmangel, verursachen. Aus Nitrit und Aminen z.B. aus der Nahrung (Eiweiß) können krebserzeugende Nitrosamine entstehen. Bei Einhaltung der Trinkwassergrenzwerte für Nitrat und Nitrit ist jedoch kein erhöhtes Krebsrisiko im Magen-Darm Bereich nachgewiesen worden. Nitrate werden überwiegend durch Nahrungsmittel aufgenommen. Ca. 60-80 % des täglich aufgenommenen Nitrates gelangt durch den Verzehr von Salat und Gemüse in den Körper. Die restliche Nitrataufnahme erfolgt über das Trinkwasser, Fleischprodukte und andere Lebensmittel.
Stand: Juni 2017
Aus ca. 6300 Hausbrunnen im Kreis Warendorf wird Grundwasser zu Trinkwasserzwecken gefördert. Um die Gesundheit der Anwohner zu schützen, wird die Trinkwasserqualität dieser Kleinanlagen vom Gesundheitsamt überwacht durch Festlegung von Untersuchungsumfängen und Kontrolle der Analysenbefunde, durch Beratungen vor Ort oder bei Bedarf auch durch ordnungsrechtliche Maßnahmen.
Mindestens einmal pro Jahr wird das Trinkwasser auf Bakterien untersucht. Darüber hinaus wird es neben anderen chemischen Parametern in der Regel alle 3 Jahre auf Nitrat überprüft.
Im Jahreszeitraum 2014-2016 lagen ca. 6,3 % der gemessenen Nitratwerte über dem Grenzwert der zurzeit gültigen Trinkwasserverordnung von 50 mg pro Liter. Der Maximalwert betrug in dieser Zeit 226 mg/l.
An den Untersuchungsergebnissen wird ein deutliches Nord / Süd-Gefälle bei den Nitratbelastungen sichtbar . Im nördlichen Teil des Kreises gibt es deutlich mehr Grenzwertüberschreitungen als im Südteil.
Eine Erklärung ergibt sich aus der unterschiedliche Bodenbeschaffenheit. Während die sandigen Böden im Norden das Nitrat aus den oberen Bodenschichten nicht aufhalten können, verhindern im Süden des Kreises die abdichtenden Tonmergelböden den Übertritt des Nitrats in das Grundwasser. Außerdem spielen der Brunnenausbau und die -tiefe, landwirtschaftliche Nutzung etc. eine Rolle bei der Nitratbelastung des Grundwassers.
Die gesundheitlichen Wirkungen werden weniger durch das Nitrat selber, als durch Reaktionsprodukte ausgelöst. Aus Nitrat entstehendes Nitrit kann bei Säuglingen die sogenannte Blausucht, d.h. akuten Sauerstoffmangel, verursachen. Aus Nitrit und Aminen z.B. aus der Nahrung (Eiweiß) können krebserzeugende Nitrosamine entstehen. Bei Einhaltung der Trinkwassergrenzwerte für Nitrat und Nitrit ist jedoch kein erhöhtes Krebsrisiko im Magen-Darm Bereich nachgewiesen worden. Nitrate werden überwiegend durch Nahrungsmittel aufgenommen. Ca. 60-80 % des täglich aufgenommenen Nitrates gelangt durch den Verzehr von Salat und Gemüse in den Körper. Die restliche Nitrataufnahme erfolgt über das Trinkwasser, Fleischprodukte und andere Lebensmittel.
Stand: Juni 2017
Rechtsgrundlage
- Infektionsschutzgesetz - http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html
- Trinkwasserverordnung - http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html
Formulare
Zuständige Organisationseinheit
- Gesundheitsamt
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Carsten Höper
Tel: 02581 53-5360
E-Mail: carsten.hoeper@kreis-warendorf.de
- Herr Bernd Cappenberg
Tel: 02581 53-5361
E-Mail: bernd.cappenberg@kreis-warendorf.de
- Frau Cornelia Kröger
Tel: 02581 53-5353
E-Mail: cornelia.kroeger@kreis-warendorf.de
- Frau Andrea Neukötter
Tel: 02581 53-5354
E-Mail: andrea.neukoetter@kreis-warendorf.de
- Frau Manuela von Dobbeler
Tel: 02581 53-5363
E-Mail: manuela.vondobbeler@kreis-warendorf.de
- Frau Alisa Tatzel
Tel: 02581 53-5331
E-Mail: alisa.tatzel@kreis-warendorf.de
Trinkwasser: Private Trinkwasserversorgung: Nitratbelastung Nitratbelastung des Trinkwassers von Hausbrunnen im Kreis Warendorf
Aus ca. 6300 Hausbrunnen im Kreis Warendorf wird Grundwasser zu Trinkwasserzwecken gefördert. Um die Gesundheit der Anwohner zu schützen, wird die Trinkwasserqualität dieser Kleinanlagen vom Gesundheitsamt überwacht durch Festlegung von Untersuchungsumfängen und Kontrolle der Analysenbefunde, durch Beratungen vor Ort oder bei Bedarf auch durch ordnungsrechtliche Maßnahmen.
Mindestens einmal pro Jahr wird das Trinkwasser auf Bakterien untersucht. Darüber hinaus wird es neben anderen chemischen Parametern in der Regel alle 3 Jahre auf Nitrat überprüft.
Im Jahreszeitraum 2014-2016 lagen ca. 6,3 % der gemessenen Nitratwerte über dem Grenzwert der zurzeit gültigen Trinkwasserverordnung von 50 mg pro Liter. Der Maximalwert betrug in dieser Zeit 226 mg/l.
An den Untersuchungsergebnissen wird ein deutliches Nord / Süd-Gefälle bei den Nitratbelastungen sichtbar . Im nördlichen Teil des Kreises gibt es deutlich mehr Grenzwertüberschreitungen als im Südteil.
Eine Erklärung ergibt sich aus der unterschiedliche Bodenbeschaffenheit. Während die sandigen Böden im Norden das Nitrat aus den oberen Bodenschichten nicht aufhalten können, verhindern im Süden des Kreises die abdichtenden Tonmergelböden den Übertritt des Nitrats in das Grundwasser. Außerdem spielen der Brunnenausbau und die -tiefe, landwirtschaftliche Nutzung etc. eine Rolle bei der Nitratbelastung des Grundwassers.
Die gesundheitlichen Wirkungen werden weniger durch das Nitrat selber, als durch Reaktionsprodukte ausgelöst. Aus Nitrat entstehendes Nitrit kann bei Säuglingen die sogenannte Blausucht, d.h. akuten Sauerstoffmangel, verursachen. Aus Nitrit und Aminen z.B. aus der Nahrung (Eiweiß) können krebserzeugende Nitrosamine entstehen. Bei Einhaltung der Trinkwassergrenzwerte für Nitrat und Nitrit ist jedoch kein erhöhtes Krebsrisiko im Magen-Darm Bereich nachgewiesen worden. Nitrate werden überwiegend durch Nahrungsmittel aufgenommen. Ca. 60-80 % des täglich aufgenommenen Nitrates gelangt durch den Verzehr von Salat und Gemüse in den Körper. Die restliche Nitrataufnahme erfolgt über das Trinkwasser, Fleischprodukte und andere Lebensmittel.
Stand: Juni 2017
Private Trinkwasserversorgung: Nitratbelastung, Nitratbelastung im Trinkwasser von Hausbrunnen, Brunnen (Eigenwasserversorger, Kleinanlagen): Nitratbelastung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/485/show
Aus ca. 6300 Hausbrunnen im Kreis Warendorf wird Grundwasser zu Trinkwasserzwecken gefördert. Um die Gesundheit der Anwohner zu schützen, wird die Trinkwasserqualität dieser Kleinanlagen vom Gesundheitsamt überwacht durch Festlegung von Untersuchungsumfängen und Kontrolle der Analysenbefunde, durch Beratungen vor Ort oder bei Bedarf auch durch ordnungsrechtliche Maßnahmen.
Mindestens einmal pro Jahr wird das Trinkwasser auf Bakterien untersucht. Darüber hinaus wird es neben anderen chemischen Parametern in der Regel alle 3 Jahre auf Nitrat überprüft.
Im Jahreszeitraum 2014-2016 lagen ca. 6,3 % der gemessenen Nitratwerte über dem Grenzwert der zurzeit gültigen Trinkwasserverordnung von 50 mg pro Liter. Der Maximalwert betrug in dieser Zeit 226 mg/l.
An den Untersuchungsergebnissen wird ein deutliches Nord / Süd-Gefälle bei den Nitratbelastungen sichtbar . Im nördlichen Teil des Kreises gibt es deutlich mehr Grenzwertüberschreitungen als im Südteil.
Eine Erklärung ergibt sich aus der unterschiedliche Bodenbeschaffenheit. Während die sandigen Böden im Norden das Nitrat aus den oberen Bodenschichten nicht aufhalten können, verhindern im Süden des Kreises die abdichtenden Tonmergelböden den Übertritt des Nitrats in das Grundwasser. Außerdem spielen der Brunnenausbau und die -tiefe, landwirtschaftliche Nutzung etc. eine Rolle bei der Nitratbelastung des Grundwassers.
Die gesundheitlichen Wirkungen werden weniger durch das Nitrat selber, als durch Reaktionsprodukte ausgelöst. Aus Nitrat entstehendes Nitrit kann bei Säuglingen die sogenannte Blausucht, d.h. akuten Sauerstoffmangel, verursachen. Aus Nitrit und Aminen z.B. aus der Nahrung (Eiweiß) können krebserzeugende Nitrosamine entstehen. Bei Einhaltung der Trinkwassergrenzwerte für Nitrat und Nitrit ist jedoch kein erhöhtes Krebsrisiko im Magen-Darm Bereich nachgewiesen worden. Nitrate werden überwiegend durch Nahrungsmittel aufgenommen. Ca. 60-80 % des täglich aufgenommenen Nitrates gelangt durch den Verzehr von Salat und Gemüse in den Körper. Die restliche Nitrataufnahme erfolgt über das Trinkwasser, Fleischprodukte und andere Lebensmittel.
Stand: Juni 2017
Rechtsgrundlage
- Infektionsschutzgesetz - http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html
- Trinkwasserverordnung - http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html
Formulare
Private Trinkwasserversorgung: Nitratbelastung, Nitratbelastung im Trinkwasser von Hausbrunnen, Brunnen (Eigenwasserversorger, Kleinanlagen): Nitratbelastung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/485/show Gesundheitsamt
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5301
Fax 02581 53-5399
Herr
Carsten
Höper
A1.45 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
02581 53-5360
carsten.hoeper@kreis-warendorf.de
Herr
Bernd
Cappenberg
A1.02 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
02581 53-5361
bernd.cappenberg@kreis-warendorf.de
Frau
Cornelia
Kröger
A1.13 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
02581 53-5353
cornelia.kroeger@kreis-warendorf.de
Frau
Andrea
Neukötter
A1.13 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
02581 53-5354
andrea.neukoetter@kreis-warendorf.de
Frau
Manuela
von Dobbeler
A1.03 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
02581 53-5363
manuela.vondobbeler@kreis-warendorf.de
Frau
Alisa
Tatzel
02581 53-5331
alisa.tatzel@kreis-warendorf.de