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Berufsanerkennung bei einer im Ausland erworbenen Ausbildung in einem nichtakademischen Heilberuf
Sie haben im Ausland eine Ausbildung in einem nichtakademischen Heilberufe erfolgreich abgeschlossen, wohnen nun im Kreis Warendorf und möchten Ihren Beruf unter Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung ausüben.
Dafür ist es notwendig, dass Ihre Ausbildung als gleichwertig mit der entsprechenden deutschen Ausbildung anerkannt wird. Das Verfahren der Berufsanerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen wurde auf EU-Ebene mit der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (EU-Richtlinie 2005/36/EG) geregelt. Seit dem 01.01.2008 ist das Landesamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen zuständig. Kontakt: Landesamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Fischerstr.10, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211/475-4152 oder 475-5152.
Informationen und Formulare für den Antrag beim Landesamt: http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/index.jsp
Diese Regelung bezieht sich auf folgende Berufe:
Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung sind:
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist die Feststellung, dass Sie die deutsche Sprache im Bereich der allgemeinen Umgangssprache und der erforderlichen Fachsprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen. Zur Feststellung der erforderlichen Sprachkenntnisse setzen Sie sich mit der unten genannten Ansprechpartnerin in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Die erforderlichen Sprachkenntnisse (schriftlich und mündlich, Umgangs- und Fachsprache) sind gegebenenfalls in einer Sprachüberprüfung im Gesundheitsamt nachzuweisen.
Dafür ist es notwendig, dass Ihre Ausbildung als gleichwertig mit der entsprechenden deutschen Ausbildung anerkannt wird. Das Verfahren der Berufsanerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen wurde auf EU-Ebene mit der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (EU-Richtlinie 2005/36/EG) geregelt. Seit dem 01.01.2008 ist das Landesamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen zuständig. Kontakt: Landesamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Fischerstr.10, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211/475-4152 oder 475-5152.
Informationen und Formulare für den Antrag beim Landesamt: http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/index.jsp
Diese Regelung bezieht sich auf folgende Berufe:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in (Krankenpflegehelfer/in)
- Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in in der Intensivpflege und Anästhesie
- Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Fachaltenpfleger/in in der psychiatrischen Pflege
- Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in in der Krankenhaushygiene (Hygienefachkraft)
- Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in für den Operationsdienst
- Hebamme, Entbindungspfleger
- Ergotherapeut/in
- Logopäde/in
- Masseur/in und med. Bademeister/in
- Orthoptist/in
- Physiotherapeut/in
- Podologe/in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
- Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
- Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung sind:
- - die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs,
- - die persönliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung ,
- - ausreichende Deutschkenntnisse.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist die Feststellung, dass Sie die deutsche Sprache im Bereich der allgemeinen Umgangssprache und der erforderlichen Fachsprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen. Zur Feststellung der erforderlichen Sprachkenntnisse setzen Sie sich mit der unten genannten Ansprechpartnerin in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Die erforderlichen Sprachkenntnisse (schriftlich und mündlich, Umgangs- und Fachsprache) sind gegebenenfalls in einer Sprachüberprüfung im Gesundheitsamt nachzuweisen.
Rechtsgrundlage
- Richlinie 2005/36/EG
- Berufsanerkennungsdurchführungsgesetz NRW
Unterlagen
- Feststellungsbescheid des Landesprüfungsamtes
- Staatsangehörigkeitennachweis (begl. Fotokopie des Ausweises/Passes)
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (nicht älter als drei Monate)
- Amtliches Führungszeugnis der Belegart O, zu beantragen beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes (nicht älter als drei Monate)
Kosten
gem. der Verwaltungsgebührenordnung NRW:
für die Erlaubniserteilung: 60,00 Euro
für eine Sprachprüfung: 80,00 Euro
für die Erlaubniserteilung: 60,00 Euro
für eine Sprachprüfung: 80,00 Euro
Zuständige Organisationseinheit
- Gesundheitsamt
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: anna.arizzirusche@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Angelika Bartoschek
Tel: 02581 53-5351
E-Mail: angelika.bartoschek@kreis-warendorf.de