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Trinkwasserinstallation mit Bleileitungen
Blei ist ein Schwermetall, dass sich im Körper anreichern und das Nerven- und Blutbildungssystem sowie die Nierenfunktion beeinträchtigen kann. Besonders empfindlich reagiert der Organismus von Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern.
Der derzeit gültige Grenzwert für Blei im Trinkwasser ist seit dem 01.12.2013 von zuvor 0,025 mg/l auf 0,01 mg/l deutlich reduziert, so dass bei Vorhandensein auch von kurzen Bleirohren in der Trinkwasserinstallation mit Überschreitungen des Grenzwertes gerechnet werden muss.
Seit dem 1. Dezember 2013 unterliegt der ‚Unternehmer oder sonstige Inhaber‘ einer Trinkwasserinstallation, dessen Wasserabgabe im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit erfolgt, einer neuen Informationspflicht an die Nutzer:
Er hat die betroffenen Verbraucher zu informieren (schriftlich oder per Aushang), wenn Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihm betriebenen Anlage vorhanden sind, sobald er hiervon Kenntnis erlangt.
Weitere Informationen zu „Blei im Trinkwasser“ können dem gleichnamigen Flyer des Landesumweltamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW entnommen werden. Er wird auf der folgenden Internetseite zum Download bereitgestellt:
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/1_infoblaetter/12009.pdf
Auch das Umweltbundesamt hat eine Informationsbroschüre unter dem Namen „Trinkwasser wird bleifrei“ dazu herausgebracht:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/T/Trinkwasserverordnung/flyer_trinkwasser_wird_bleifrei.pdf
Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes aus dem Aufgabenbereich „Trinkwasser“ gerne weiter.
Der derzeit gültige Grenzwert für Blei im Trinkwasser ist seit dem 01.12.2013 von zuvor 0,025 mg/l auf 0,01 mg/l deutlich reduziert, so dass bei Vorhandensein auch von kurzen Bleirohren in der Trinkwasserinstallation mit Überschreitungen des Grenzwertes gerechnet werden muss.
Seit dem 1. Dezember 2013 unterliegt der ‚Unternehmer oder sonstige Inhaber‘ einer Trinkwasserinstallation, dessen Wasserabgabe im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit erfolgt, einer neuen Informationspflicht an die Nutzer:
Er hat die betroffenen Verbraucher zu informieren (schriftlich oder per Aushang), wenn Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihm betriebenen Anlage vorhanden sind, sobald er hiervon Kenntnis erlangt.
Weitere Informationen zu „Blei im Trinkwasser“ können dem gleichnamigen Flyer des Landesumweltamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW entnommen werden. Er wird auf der folgenden Internetseite zum Download bereitgestellt:
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/1_infoblaetter/12009.pdf
Auch das Umweltbundesamt hat eine Informationsbroschüre unter dem Namen „Trinkwasser wird bleifrei“ dazu herausgebracht:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/T/Trinkwasserverordnung/flyer_trinkwasser_wird_bleifrei.pdf
Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes aus dem Aufgabenbereich „Trinkwasser“ gerne weiter.
Zuständige Organisationseinheit
- Gesundheitsamt
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Carsten Höper
Tel: 02581 53-5360
E-Mail: carsten.hoeper@kreis-warendorf.de
- Frau Alisa Tatzel
Tel: 02581 53-5331
E-Mail: alisa.tatzel@kreis-warendorf.de
Trinkwasserinstallation mit Bleileitungen Blei ist ein Schwermetall, dass sich im Körper anreichern und das Nerven- und Blutbildungssystem sowie die Nierenfunktion beeinträchtigen kann. Besonders empfindlich reagiert der Organismus von Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern.
Der derzeit gültige Grenzwert für Blei im Trinkwasser ist seit dem 01.12.2013 von zuvor 0,025 mg/l auf 0,01 mg/l deutlich reduziert, so dass bei Vorhandensein auch von kurzen Bleirohren in der Trinkwasserinstallation mit Überschreitungen des Grenzwertes gerechnet werden muss.
Seit dem 1. Dezember 2013 unterliegt der ‚Unternehmer oder sonstige Inhaber‘ einer Trinkwasserinstallation, dessen Wasserabgabe im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit erfolgt, einer neuen Informationspflicht an die Nutzer:
Er hat die betroffenen Verbraucher zu informieren (schriftlich oder per Aushang), wenn Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihm betriebenen Anlage vorhanden sind, sobald er hiervon Kenntnis erlangt.
Weitere Informationen zu „Blei im Trinkwasser“ können dem gleichnamigen Flyer des Landesumweltamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW entnommen werden. Er wird auf der folgenden Internetseite zum Download bereitgestellt:
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/1_infoblaetter/12009.pdf
Auch das Umweltbundesamt hat eine Informationsbroschüre unter dem Namen „Trinkwasser wird bleifrei“ dazu herausgebracht:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/T/Trinkwasserverordnung/flyer_trinkwasser_wird_bleifrei.pdf
Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes aus dem Aufgabenbereich „Trinkwasser“ gerne weiter. Trinkwasser: Bleileitungen bei der Trinkwasserinstallation https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/525/show
Der derzeit gültige Grenzwert für Blei im Trinkwasser ist seit dem 01.12.2013 von zuvor 0,025 mg/l auf 0,01 mg/l deutlich reduziert, so dass bei Vorhandensein auch von kurzen Bleirohren in der Trinkwasserinstallation mit Überschreitungen des Grenzwertes gerechnet werden muss.
Seit dem 1. Dezember 2013 unterliegt der ‚Unternehmer oder sonstige Inhaber‘ einer Trinkwasserinstallation, dessen Wasserabgabe im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit erfolgt, einer neuen Informationspflicht an die Nutzer:
Er hat die betroffenen Verbraucher zu informieren (schriftlich oder per Aushang), wenn Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihm betriebenen Anlage vorhanden sind, sobald er hiervon Kenntnis erlangt.
Weitere Informationen zu „Blei im Trinkwasser“ können dem gleichnamigen Flyer des Landesumweltamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW entnommen werden. Er wird auf der folgenden Internetseite zum Download bereitgestellt:
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/1_infoblaetter/12009.pdf
Auch das Umweltbundesamt hat eine Informationsbroschüre unter dem Namen „Trinkwasser wird bleifrei“ dazu herausgebracht:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/T/Trinkwasserverordnung/flyer_trinkwasser_wird_bleifrei.pdf
Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes aus dem Aufgabenbereich „Trinkwasser“ gerne weiter. Trinkwasser: Bleileitungen bei der Trinkwasserinstallation https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/525/show
Gesundheitsamt
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5301
Fax 02581 53-5399
Herr
Carsten
Höper
A1.45 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
02581 53-5360
carsten.hoeper@kreis-warendorf.de
Frau
Alisa
Tatzel
02581 53-5331
alisa.tatzel@kreis-warendorf.de