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Adoptionsvermittlung
Der Begriff Adoption kommt aus dem Lateinischen ("adoptare")und bedeutet "Hinzuerwählen". Hieraus könnte abgeleitet werden, dass für AdoptionsbewerberInnen ein nach ihren Wünschen und Bedürfnissen geeignetes Kind gesucht würde. Das Gegenteil ist der Fall: Im Mittelpunkt des sogenannten Adoptionsviereckes steht unumstritten das Kind. Zu den weiteren essentiellen Akteuren zählen die leiblichen Eltern, die Annehmenden und ein/e MitarbeiterIn aus dem Fachdienst.
Adoption bedeutet, dass ein Kind aus seinem ursprünglichen Familienverband herausgelöst und, rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt, in den Familienverband der Adoptiveltern eingebunden wird. Eine Adoption soll einem Kind, das dauerhaft nicht bei seinen Eltern leben kann, das Aufwachsen und die umfassende rechtliche Zugehörigkeit in seiner neuen Familie sichern. Zentrales Anliegen der Adoptionsvermittlung ist es daher für ein konkretes Kind die geeignete Familie zu finden.
Weitere, sehr umfangreiche Informationen zum Thema Adoption finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Adoption bedeutet, dass ein Kind aus seinem ursprünglichen Familienverband herausgelöst und, rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt, in den Familienverband der Adoptiveltern eingebunden wird. Eine Adoption soll einem Kind, das dauerhaft nicht bei seinen Eltern leben kann, das Aufwachsen und die umfassende rechtliche Zugehörigkeit in seiner neuen Familie sichern. Zentrales Anliegen der Adoptionsvermittlung ist es daher für ein konkretes Kind die geeignete Familie zu finden.
Weitere, sehr umfangreiche Informationen zum Thema Adoption finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Unterlagen
Die folgenden notwendigen Unterlagen werden in verschiedenen Abschnitten des Bewerbungsverfahrens erbeten:
- Ausführlicher Lebenslauf mit Darstellung der Lebensgeschichte und der Beweggründe für die Annahme eines Kindes (inkl. aktueller Fotos)
- Ärztliches Gesundheitsattest
- Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Meldebescheinigung
Kosten
Es fallen Gebühren für die notariellen Beurkundungen an.
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Carina Poggel
Tel: 02581 53-5241
E-Mail: carina.poggel@kreis-warendorf.de
-Koordinatorin-
Zuständig für Warendorf - Nord, Adoptionen aus Beckum - Frau Wiebke Lampe
Tel: 02581 53-5242
E-Mail: wiebke.lampe@kreis-warendorf.de
Zuständig für Ennigerloh, Everswinkel und Wadersloh, Adoptionen aus Ahlen
- Frau Ivon Gierke
Tel: 02581 53-5243
E-Mail: ivon.gierke@kreis-warendorf.de
Zuständig für Beelen, Sendenhorst und Telgte
- Frau Carina Maronde
Tel: 02581 53-5248
E-Mail: carina.maronde@kreis-warendorf.de
Zuständig für Ostbevern, Adoptionen aus Oelde
- Frau Tabita Härtel
Tel: 02581 53-5245
E-Mail: tabita.haertel@kreis-warendorf.de
Zuständig für Sassenberg, Warendorf - Süd
- Frau Natalie Knorr-Spittel
Tel: 02581 53-5246
E-Mail: natalie.knorr-spittel@kreis-warendorf.de
Zuständig für Drensteinfurt, Adoptionen aus Oelde
Adoptionsvermittlung Der Begriff Adoption kommt aus dem Lateinischen ("adoptare")und bedeutet "Hinzuerwählen". Hieraus könnte abgeleitet werden, dass für AdoptionsbewerberInnen ein nach ihren Wünschen und Bedürfnissen geeignetes Kind gesucht würde. Das Gegenteil ist der Fall: Im Mittelpunkt des sogenannten Adoptionsviereckes steht unumstritten das Kind. Zu den weiteren essentiellen Akteuren zählen die leiblichen Eltern, die Annehmenden und ein/e MitarbeiterIn aus dem Fachdienst.
Adoption bedeutet, dass ein Kind aus seinem ursprünglichen Familienverband herausgelöst und, rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt, in den Familienverband der Adoptiveltern eingebunden wird. Eine Adoption soll einem Kind, das dauerhaft nicht bei seinen Eltern leben kann, das Aufwachsen und die umfassende rechtliche Zugehörigkeit in seiner neuen Familie sichern. Zentrales Anliegen der Adoptionsvermittlung ist es daher für ein konkretes Kind die geeignete Familie zu finden.
Weitere, sehr umfangreiche Informationen zum Thema Adoption finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien Die folgenden notwendigen Unterlagen werden in verschiedenen Abschnitten des Bewerbungsverfahrens erbeten:
Adoption bedeutet, dass ein Kind aus seinem ursprünglichen Familienverband herausgelöst und, rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt, in den Familienverband der Adoptiveltern eingebunden wird. Eine Adoption soll einem Kind, das dauerhaft nicht bei seinen Eltern leben kann, das Aufwachsen und die umfassende rechtliche Zugehörigkeit in seiner neuen Familie sichern. Zentrales Anliegen der Adoptionsvermittlung ist es daher für ein konkretes Kind die geeignete Familie zu finden.
Weitere, sehr umfangreiche Informationen zum Thema Adoption finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien Die folgenden notwendigen Unterlagen werden in verschiedenen Abschnitten des Bewerbungsverfahrens erbeten:
- Ausführlicher Lebenslauf mit Darstellung der Lebensgeschichte und der Beweggründe für die Annahme eines Kindes (inkl. aktueller Fotos)
- Ärztliches Gesundheitsattest
- Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Meldebescheinigung
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5100
Fax 02581 53-5199
Frau
Carina
Poggel
E1.147 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
02581 53-5241
carina.poggel@kreis-warendorf.de
Frau
Wiebke
Lampe
E1.151 (Kreishaus, 1. Etage)
02581 53-5242
wiebke.lampe@kreis-warendorf.de
Frau
Ivon
Gierke
E1.151 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
02581 53-5243
ivon.gierke@kreis-warendorf.de
Frau
Carina
Maronde
E1.147 (Kreishaus, 1. Etage)
02581 53-5248
carina.maronde@kreis-warendorf.de
Frau
Tabita
Härtel
E1.151 (Kreishaus, 1. Etage)
02581 53-5245
tabita.haertel@kreis-warendorf.de
Frau
Natalie
Knorr-Spittel
02581 53-5246
natalie.knorr-spittel@kreis-warendorf.de