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Beurkundungen
Möchten Sie eine Urkunde einrichten?
Wir beurkunden für Sie kostenlos:
Zuständigkeit
Zuständig sind die Urkundsbeamten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen gern zur Verfügung. Es empfiehlt sich zur Klärung der offenen Fragen einen Gesprächstermin mit dem zuständigen Mitarbeiter/der zuständigen Mitarbeiterin zu vereinbaren.
Wir beurkunden für Sie kostenlos:
- Vaterschaftsanerkennungen
- Notwendige Zustimmungen
- Unterhaltsverpflichtungen
- Sorgeerklärungen
Zuständigkeit
Zuständig sind die Urkundsbeamten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen gern zur Verfügung. Es empfiehlt sich zur Klärung der offenen Fragen einen Gesprächstermin mit dem zuständigen Mitarbeiter/der zuständigen Mitarbeiterin zu vereinbaren.
Rechtsgrundlage
- Beurkundungsgesetz
- Personenstandsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
Unterlagen
- Personalausweis
- Ggf. Aufforderungsschreiben des Unterhaltsberechtigten
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Anja Terwort
Tel: 02581 53-5120
E-Mail: anja.terwort@kreis-warendorf.de
Sachgebietsleiterin - Frau Mechthild Hagemeyer
Tel: 02581 53-5122
E-Mail: mechthild.hagemeyer@kreis-warendorf.de
- Frau Sarah Kulke
Tel: 02581 53-5121
E-Mail: sarah.kulke@kreis-warendorf.de
- Frau Maren van Buer
Tel: 02581 53-5125
E-Mail: maren.vanbuer@kreis-warendorf.de