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Jugendarbeit - Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger
Der Kreis Warendorf fördert die Arbeit der freien Träger der Jugendhilfe. Bezuschussungsfähig sind die folgenden in dem "kommunalen Kinder- und Jugendförderplan" festgeschriebenen Maßnahmen:
Der Antrag auf Förderung ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme (i.d.R. vier Wochen vorher) einzureichen. U.U. ist es sinnvoll, sich im Vorfeld nach den Förderbedingungen zu erkundigen - wir beraten Sie gerne.
Für die Bezuschussung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen sind die Städte und Gemeinden die zuständigen Stellen, hier erfolgt keine Förderung durch den Kreis Warendorf.
- Außerschulische Jugendbildung
- Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und -leitern
- internationale Jugendbegegnungen
- Erholungsmaßnahmen für und mit Behinderten
- Projekte und Initiativen
Der Antrag auf Förderung ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme (i.d.R. vier Wochen vorher) einzureichen. U.U. ist es sinnvoll, sich im Vorfeld nach den Förderbedingungen zu erkundigen - wir beraten Sie gerne.
Für die Bezuschussung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen sind die Städte und Gemeinden die zuständigen Stellen, hier erfolgt keine Förderung durch den Kreis Warendorf.
Rechtsgrundlage
Formulare
Unterlagen
- Antragsformular
- Erstellung eines vorläufigen Programms der Maßnahme mit zeitlichen und inhaltlichen Angaben
- Kosten- und Finanzierungsplan (nur bei Aus- und Fortbildung von JugendleiterInn und bei Projekten und Initiativen)
- Konzeption und Projektverlauf (nur bei Projekten und Initiativen)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de
Jugendarbeit - Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger Der Kreis Warendorf fördert die Arbeit der freien Träger der Jugendhilfe. Bezuschussungsfähig sind die folgenden in dem "kommunalen Kinder- und Jugendförderplan" festgeschriebenen Maßnahmen:
Der Antrag auf Förderung ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme (i.d.R. vier Wochen vorher) einzureichen. U.U. ist es sinnvoll, sich im Vorfeld nach den Förderbedingungen zu erkundigen - wir beraten Sie gerne.
Für die Bezuschussung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen sind die Städte und Gemeinden die zuständigen Stellen, hier erfolgt keine Förderung durch den Kreis Warendorf.
- Außerschulische Jugendbildung
- Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und -leitern
- internationale Jugendbegegnungen
- Erholungsmaßnahmen für und mit Behinderten
- Projekte und Initiativen
Der Antrag auf Förderung ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme (i.d.R. vier Wochen vorher) einzureichen. U.U. ist es sinnvoll, sich im Vorfeld nach den Förderbedingungen zu erkundigen - wir beraten Sie gerne.
Für die Bezuschussung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen sind die Städte und Gemeinden die zuständigen Stellen, hier erfolgt keine Förderung durch den Kreis Warendorf.
Rechtsgrundlage
Formulare
- Antragsformular
- Erstellung eines vorläufigen Programms der Maßnahme mit zeitlichen und inhaltlichen Angaben
- Kosten- und Finanzierungsplan (nur bei Aus- und Fortbildung von JugendleiterInn und bei Projekten und Initiativen)
- Konzeption und Projektverlauf (nur bei Projekten und Initiativen)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5100
Fax 02581 53-5199