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Tagespflege für Kinder
Kindertagespflege – Was ist das eigentlich?
Kindertagespflege ist eine familienähnliche Form der Tagesbetreuung von Kindern. Die Kinder werden für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt einer Tagespflegeperson ihrem Alter entsprechend betreut und gefördert. Die Kindertagespflege kann auch in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern stattfinden.
Kindertagestagespflege soll
- die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person fördern
- die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und
- Eltern/Personensorgeberechtigten dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren.
Welche Vorteile bietet die Kindertagespflege?
Kindertagespflege bietet den Kindern einen überschaubaren und familiären Lebensraum, in dem sie sich allein oder mit anderen Kindern altersgerecht entwickeln können.
Sie ermöglicht eine individuell abgestimmte Betreuungszeit und kommt Eltern entgegen, die auf eine zeitliche Flexibilität z.B. aus beruflichen Gründen angewiesen sind.
Für wen kommt Kindertagespflege in Frage?
Die Kindertagespflege richtet sich vorrangig an Kinder im Alter von unter drei Jahren. Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, sollen vorrangig die Angebote von Kindertageseinrichtungen und offener Ganztagsschule in Anspruch nehmen. Sofern ein Betreuungsbedarf über deren Öffnungszeiten hinaus besteht, kommt eine ergänzende Kindertagespflege in Betracht. Kindertagespflege kann maximal bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gewährt werden.
Rahmenbedingungen zur Förderung in Kindertagespflege.pdf
Was bietet die Fachberatung den Eltern und Tagespflegepersonen?
Die Fachberatung im Familienzentrum umfasst die Beratung und Unterstützung von Eltern bei Fragen nach der geeigneten Form der Tagesbetreuung für ihr Kind. Den Eltern wird bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegestelle geholfen und diese auch auf Wunsch vermittelt.
Bei der Erarbeitung der Rahmenbedingungen des Tagespflegeverhältnisses, wie z.B. Gestaltung der Eingewöhnungszeit, Regelung der Kostenfrage und Abschluss eines Betreuungsvertrages, können Eltern und Tagespflegepersonen von der Fachberatung beraten und unterstützt werden.
Interessierte Frauen und Männer, die beabsichtigen, Tagespflegeperson tätig zu werden, können sich beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und in den Familienzentren vor Ort informieren.
Übersicht Familienzentren.pdf
Vermittlungs- und Beratungsauftrag der Fachberatung.pdf
Die Antragsvordrucke für die Förderung in Kindertagespflege werden von der Fachberatung im Familienzentrum ausgehändigt.
Finanzielle Abwicklung in der Kindertagespflege
Die vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vermittelten und/oder geprüften Tagespflegeverhältnisse werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, finanziell gefördert. Die laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson umfasst:
- die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen
- einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung und
- die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu den Sozialversicherungen
Höhe der Elternbeiträge
Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege werden die Teilnahme-/ Kostenbeiträge (sogenannte Elternbeiträge) nach § 90 (1) SGB I vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien festgesetzt.
- Elternbeiträge ab 01.08.2019
- Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen.pdf
- Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen_Ergänzung.pdf
Wer kann als Tagespflegeperson tätig werden?
Als Tagespflegepersonen können Frauen und Männer tätig werden, die
- Freude am Umgang mit Kindern haben,
- Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Bedürfnisse und Probleme von Kindern besitzen,
- gerne Verantwortung übernehmen,
- sich gesundheitlich fit fühlen, psychisch und physisch belastbar sind,
- über ausreichend Wohnraum verfügen, der Kinder Platz zur Entfaltung, altersgerechten Entwicklung und Rückzugsmöglichkeit bietet,
- bereit sind, im Interesse des Kindes mit den Eltern partnerschaftlich zusammenzuarbeiten,
- Interesse an pädagogischen Themen, am Austausch und Fortbildung mit anderen Tagespflegepersonen haben.
Weitere Kriterien können Sie aus den Rahmenbedingungen zur Förderung in Kindertagespflege.pdf entnehmen.
Ablauf der Qualifizierung.pdf
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Antrag zur Übernahme der Beiträge zu den SozialversicherungenZuständige Organisationseinheit
- Amt für Jugend und Bildung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Philipp Bröskamp
Tel: 02581 53-5148
E-Mail: philipp.broeskamp@kreis-warendorf.de
- Frau Susanne Darpe
Tel: 02581 53-5110
E-Mail: susanne.darpe@kreis-warendorf.de
- Frau Sabine Meyer
Tel: 02581 53-5142
E-Mail: kindertagespflege@kreis-warendorf.de
- Frau Andrea Gaier
Tel: 02581 53-5147
E-Mail: kindertagespflege@kreis-warendorf.de
Kindertagespflege – Was ist das eigentlich?
Kindertagespflege ist eine familienähnliche Form der Tagesbetreuung von Kindern. Die Kinder werden für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt einer Tagespflegeperson ihrem Alter entsprechend betreut und gefördert. Die Kindertagespflege kann auch in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern stattfinden.
Kindertagestagespflege soll
- die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person fördern
- die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und
- Eltern/Personensorgeberechtigten dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren.
Welche Vorteile bietet die Kindertagespflege?
Kindertagespflege bietet den Kindern einen überschaubaren und familiären Lebensraum, in dem sie sich allein oder mit anderen Kindern altersgerecht entwickeln können.
Sie ermöglicht eine individuell abgestimmte Betreuungszeit und kommt Eltern entgegen, die auf eine zeitliche Flexibilität z.B. aus beruflichen Gründen angewiesen sind.
Für wen kommt Kindertagespflege in Frage?
Die Kindertagespflege richtet sich vorrangig an Kinder im Alter von unter drei Jahren. Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, sollen vorrangig die Angebote von Kindertageseinrichtungen und offener Ganztagsschule in Anspruch nehmen. Sofern ein Betreuungsbedarf über deren Öffnungszeiten hinaus besteht, kommt eine ergänzende Kindertagespflege in Betracht. Kindertagespflege kann maximal bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gewährt werden.
Rahmenbedingungen zur Förderung in Kindertagespflege.pdf
Was bietet die Fachberatung den Eltern und Tagespflegepersonen?
Die Fachberatung im Familienzentrum umfasst die Beratung und Unterstützung von Eltern bei Fragen nach der geeigneten Form der Tagesbetreuung für ihr Kind. Den Eltern wird bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegestelle geholfen und diese auch auf Wunsch vermittelt.
Bei der Erarbeitung der Rahmenbedingungen des Tagespflegeverhältnisses, wie z.B. Gestaltung der Eingewöhnungszeit, Regelung der Kostenfrage und Abschluss eines Betreuungsvertrages, können Eltern und Tagespflegepersonen von der Fachberatung beraten und unterstützt werden.
Interessierte Frauen und Männer, die beabsichtigen, Tagespflegeperson tätig zu werden, können sich beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und in den Familienzentren vor Ort informieren.
Übersicht Familienzentren.pdf
Vermittlungs- und Beratungsauftrag der Fachberatung.pdf
Die Antragsvordrucke für die Förderung in Kindertagespflege werden von der Fachberatung im Familienzentrum ausgehändigt.
Finanzielle Abwicklung in der Kindertagespflege
Die vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vermittelten und/oder geprüften Tagespflegeverhältnisse werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, finanziell gefördert. Die laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson umfasst:
- die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen
- einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung und
- die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu den Sozialversicherungen
Höhe der Elternbeiträge
Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege werden die Teilnahme-/ Kostenbeiträge (sogenannte Elternbeiträge) nach § 90 (1) SGB I vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien festgesetzt.
- Elternbeiträge ab 01.08.2019
- Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen.pdf
- Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen_Ergänzung.pdf
Wer kann als Tagespflegeperson tätig werden?
Als Tagespflegepersonen können Frauen und Männer tätig werden, die
- Freude am Umgang mit Kindern haben,
- Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Bedürfnisse und Probleme von Kindern besitzen,
- gerne Verantwortung übernehmen,
- sich gesundheitlich fit fühlen, psychisch und physisch belastbar sind,
- über ausreichend Wohnraum verfügen, der Kinder Platz zur Entfaltung, altersgerechten Entwicklung und Rückzugsmöglichkeit bietet,
- bereit sind, im Interesse des Kindes mit den Eltern partnerschaftlich zusammenzuarbeiten,
- Interesse an pädagogischen Themen, am Austausch und Fortbildung mit anderen Tagespflegepersonen haben.
Weitere Kriterien können Sie aus den Rahmenbedingungen zur Förderung in Kindertagespflege.pdf entnehmen.
Ablauf der Qualifizierung.pdf
Kindertagespflege https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/563/show
Herr
Philipp
Bröskamp
D1.114 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
Frau
Susanne
Darpe
E1.165 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
Frau
Sabine
Meyer
E1.163 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
Frau
Andrea
Gaier
D1.114 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)