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Unterhaltsansprüche
Die Unterhaltsansprüche des Kindes richten sich nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Maßgeblich für die Unterhaltsberechnung ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Berufsbedingte Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, Arbeitskleidung) sowie Aufwendungen für Krankenschutz und Altersvorsorge sind einkommensmindernd zu berücksichtigen. Auch Kreditaufwendungen, soweit angemessen und erforderlich, sind anzuerkennen. Zudem sind auch die persönlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen zu beachten. So ist z. B. ein Familienvater mit drei Kindern bei weitem nicht so leistungsfähig wie sein alleinstehender Kollege.
Die Unterhaltsansprüche des Kindes können beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien berechnet und beurkundet werden. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist auch bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche behilflich. In Absprache mit dem betreuenden Elternteil werden die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet bis hin zur Strafanzeige wegen vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Kind eine Beistandschaft eingerichtet wird (siehe unter Beistandschaft [ Link setzten]).
Zuständigkeit
Zuständig sind die Beistände/Urkundsbeamten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf.
Rechtsgrundlage
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Zivilprozessordnung
- Düsseldorfer Unterhaltstabelle
Unterlagen
- Verdienstbescheinigungen
- Steuerbescheid
- Mietvertrag
- Ggf. Versicherungspolicen
- Ggf. Kreditverträge
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Jugend und Bildung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Anja Terwort
Tel: 02581 53-5120
E-Mail: anja.terwort@kreis-warendorf.de
Leitung des Teams
Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung
Für Beelen, Telgte - Frau Jana Balcer
Tel: 02581 53-5126
E-Mail: jana.balcer@kreis-warendorf.de
Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung
Für Drensteinfurt, Everswinkel - Frau Carolin Redbrake
Tel: 02581 53-5121
E-Mail: carolin.redbrake@kreis-warendorf.de
Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung
Für Sassenberg, Warendorf - Frau Anke Rautenstrauch
Tel: 02581 53-5122
E-Mail: anke.rautenstrauch@kreis-warendorf.de
Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung
Für Ennigerloh, Ostbevern - Frau Andrea Stockmann
Tel: 02581 53-5125
E-Mail: andrea.stockmann@kreis-warendorf.de
Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung
Für Sendenhorst, Wadersloh
Die Unterhaltsansprüche des Kindes richten sich nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Maßgeblich für die Unterhaltsberechnung ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Berufsbedingte Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, Arbeitskleidung) sowie Aufwendungen für Krankenschutz und Altersvorsorge sind einkommensmindernd zu berücksichtigen. Auch Kreditaufwendungen, soweit angemessen und erforderlich, sind anzuerkennen. Zudem sind auch die persönlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen zu beachten. So ist z. B. ein Familienvater mit drei Kindern bei weitem nicht so leistungsfähig wie sein alleinstehender Kollege.
Die Unterhaltsansprüche des Kindes können beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien berechnet und beurkundet werden. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist auch bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche behilflich. In Absprache mit dem betreuenden Elternteil werden die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet bis hin zur Strafanzeige wegen vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Kind eine Beistandschaft eingerichtet wird (siehe unter Beistandschaft [ Link setzten]).
Zuständigkeit
Zuständig sind die Beistände/Urkundsbeamten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf.
Rechtsgrundlage
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Zivilprozessordnung
- Düsseldorfer Unterhaltstabelle
- Verdienstbescheinigungen
- Steuerbescheid
- Mietvertrag
- Ggf. Versicherungspolicen
- Ggf. Kreditverträge
Frau
Anja
Terwort
D0.125 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)
Frau
Jana
Balcer
D0.118 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)
Frau
Carolin
Redbrake
D0.117 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)
Frau
Anke
Rautenstrauch
D0.117 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)
Frau
Andrea
Stockmann
D0.118 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)