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Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung
Wir beraten und unterstützen Mütter in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, vor oder nach der Geburt des Kindes und beurkunden die Vaterschaftsanerkennung. In Vaterschaftsprozessen vertreten wir Ihr Kind vor Gericht, wenn der Vater zur Beurkundung der Vaterschaft nicht bereit ist.
Es werden zwei Formen der Vaterschaftsfeststellung unterschieden:
- Vaterschaftsanerkennung
Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kostenlos beurkundet werden. Das Anerkenntnis wird rechtswirksam, wenn die Kindesmutter zustimmt. Die Zustimmungserklärung der Kindesmutter muss ebenfalls beurkundet werden.
Das Vaterschaftsanerkenntnis wird an das zuständige Standesamt weitergeleitet und dort beigeschrieben. Mit der standesamtlichen Beischreibung gilt die Vaterschaft als festgestellt.
Ein rechtsgültiges Vaterschaftsanerkenntnis ist unwiderrufbar. Eine Änderung des Vater-Kind-Verhältnisses ist nur noch durch gerichtliche Entscheidung möglich. - Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung
Sollte der Vater nicht bereit sein, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen oder sollte die Vaterschaft unklar sein, ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung erforderlich.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann das Kind in dem Gerichtsverfahren vertreten. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Kind eine Beistandschaft eingerichtet wird (siehe unter "Beistandschaft"[ Link setzen]).
Zuständigkeit
Die Urkunden können beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf errichtet werden. Eine vorherige telefonische Terminabsprache wäre ratsam.
Rechtsgrundlage
- Beurkundungsgesetz
- Personenstandsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
Unterlagen
-
Gültiger Personalausweis
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Jugend und Bildung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Anja Terwort
Tel: 02581 53-5120
E-Mail: anja.terwort@kreis-warendorf.de
Leitung des Teams
Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung
Für Beelen, Telgte - Frau Jana Balcer
Tel: 02581 53-5126
E-Mail: jana.balcer@kreis-warendorf.de
Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung
Für Drensteinfurt, Everswinkel - Frau Carolin Redbrake
Tel: 02581 53-5121
E-Mail: carolin.redbrake@kreis-warendorf.de
Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung
Für Sassenberg, Warendorf - Frau Anke Rautenstrauch
Tel: 02581 53-5122
E-Mail: anke.rautenstrauch@kreis-warendorf.de
Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung
Für Ennigerloh, Ostbevern - Frau Andrea Stockmann
Tel: 02581 53-5125
E-Mail: andrea.stockmann@kreis-warendorf.de
Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung
Für Sendenhorst, Wadersloh
Wir beraten und unterstützen Mütter in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, vor oder nach der Geburt des Kindes und beurkunden die Vaterschaftsanerkennung. In Vaterschaftsprozessen vertreten wir Ihr Kind vor Gericht, wenn der Vater zur Beurkundung der Vaterschaft nicht bereit ist.
Es werden zwei Formen der Vaterschaftsfeststellung unterschieden:
- Vaterschaftsanerkennung
Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kostenlos beurkundet werden. Das Anerkenntnis wird rechtswirksam, wenn die Kindesmutter zustimmt. Die Zustimmungserklärung der Kindesmutter muss ebenfalls beurkundet werden.
Das Vaterschaftsanerkenntnis wird an das zuständige Standesamt weitergeleitet und dort beigeschrieben. Mit der standesamtlichen Beischreibung gilt die Vaterschaft als festgestellt.
Ein rechtsgültiges Vaterschaftsanerkenntnis ist unwiderrufbar. Eine Änderung des Vater-Kind-Verhältnisses ist nur noch durch gerichtliche Entscheidung möglich. - Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung
Sollte der Vater nicht bereit sein, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen oder sollte die Vaterschaft unklar sein, ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung erforderlich.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann das Kind in dem Gerichtsverfahren vertreten. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Kind eine Beistandschaft eingerichtet wird (siehe unter "Beistandschaft"[ Link setzen]).
Zuständigkeit
Die Urkunden können beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf errichtet werden. Eine vorherige telefonische Terminabsprache wäre ratsam.
Rechtsgrundlage
- Beurkundungsgesetz
- Personenstandsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
-
Gültiger Personalausweis
Frau
Anja
Terwort
D0.125 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)
Frau
Jana
Balcer
D0.118 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)
Frau
Carolin
Redbrake
D0.117 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)
Frau
Anke
Rautenstrauch
D0.117 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)
Frau
Andrea
Stockmann
D0.118 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)