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Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung
Wir beraten und unterstützen Mütter in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, vor oder nach der Geburt des Kindes und beurkunden die Vaterschaftsanerkennung. In Vaterschaftsprozessen vertreten wir Ihr Kind vor Gericht, wenn der Vater zur Beurkundung der Vaterschaft nicht bereit ist.
Es werden zwei Formen der Vaterschaftsfeststellung unterschieden:
Die Urkunden können beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf errichtet werden. Eine vorherige telefonische Terminabsprache wäre ratsam.
Es werden zwei Formen der Vaterschaftsfeststellung unterschieden:
- Vaterschaftsanerkennung
Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kostenlos beurkundet werden. Das Anerkenntnis wird rechtswirksam, wenn die Kindesmutter zustimmt. Die Zustimmungserklärung der Kindesmutter muss ebenfalls beurkundet werden.
Das Vaterschaftsanerkenntnis wird an das zuständige Standesamt weitergeleitet und dort beigeschrieben. Mit der standesamtlichen Beischreibung gilt die Vaterschaft als festgestellt.
Ein rechtsgültiges Vaterschaftsanerkenntnis ist unwiderrufbar. Eine Änderung des Vater-Kind-Verhältnisses ist nur noch durch gerichtliche Entscheidung möglich. - Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung
Sollte der Vater nicht bereit sein, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen oder sollte die Vaterschaft unklar sein, ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung erforderlich.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann das Kind in dem Gerichtsverfahren vertreten. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Kind eine Beistandschaft eingerichtet wird (siehe unter "Beistandschaft"[ Link setzen]).
Die Urkunden können beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf errichtet werden. Eine vorherige telefonische Terminabsprache wäre ratsam.
Rechtsgrundlage
- Beurkundungsgesetz
- Personenstandsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
Unterlagen
-
Gültiger Personalausweis
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Anja Terwort
Tel: 02581 53-5120
E-Mail: anja.terwort@kreis-warendorf.de
Sachgebietsleiterin - Frau Maren van Buer
Tel: 02581 53-5125
E-Mail: maren.vanbuer@kreis-warendorf.de
- Frau Mechthild Hagemeyer
Tel: 02581 53-5122
E-Mail: mechthild.hagemeyer@kreis-warendorf.de
- Frau Sarah Kulke
Tel: 02581 53-5121
E-Mail: sarah.kulke@kreis-warendorf.de
Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung Wir beraten und unterstützen Mütter in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, vor oder nach der Geburt des Kindes und beurkunden die Vaterschaftsanerkennung. In Vaterschaftsprozessen vertreten wir Ihr Kind vor Gericht, wenn der Vater zur Beurkundung der Vaterschaft nicht bereit ist.
Es werden zwei Formen der Vaterschaftsfeststellung unterschieden:
Die Urkunden können beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf errichtet werden. Eine vorherige telefonische Terminabsprache wäre ratsam.
Es werden zwei Formen der Vaterschaftsfeststellung unterschieden:
- Vaterschaftsanerkennung
Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kostenlos beurkundet werden. Das Anerkenntnis wird rechtswirksam, wenn die Kindesmutter zustimmt. Die Zustimmungserklärung der Kindesmutter muss ebenfalls beurkundet werden.
Das Vaterschaftsanerkenntnis wird an das zuständige Standesamt weitergeleitet und dort beigeschrieben. Mit der standesamtlichen Beischreibung gilt die Vaterschaft als festgestellt.
Ein rechtsgültiges Vaterschaftsanerkenntnis ist unwiderrufbar. Eine Änderung des Vater-Kind-Verhältnisses ist nur noch durch gerichtliche Entscheidung möglich. - Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung
Sollte der Vater nicht bereit sein, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen oder sollte die Vaterschaft unklar sein, ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung erforderlich.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann das Kind in dem Gerichtsverfahren vertreten. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Kind eine Beistandschaft eingerichtet wird (siehe unter "Beistandschaft"[ Link setzen]).
Die Urkunden können beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf errichtet werden. Eine vorherige telefonische Terminabsprache wäre ratsam.
Rechtsgrundlage
- Beurkundungsgesetz
- Personenstandsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
-
Gültiger Personalausweis
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5100
Fax 02581 53-5199
Frau
Anja
Terwort
02581 53-5120
anja.terwort@kreis-warendorf.de
Frau
Maren
van Buer
D1.122 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
02581 53-5125
maren.vanbuer@kreis-warendorf.de
Frau
Mechthild
Hagemeyer
D1.118 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
02581 53-5122
mechthild.hagemeyer@kreis-warendorf.de
Frau
Sarah
Kulke
02581 53-5121
sarah.kulke@kreis-warendorf.de