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Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
Mit dem Kinder- und Jugendfördergesetz – KJFöG NRW – verpflichtet das Land die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung ab 2006 einen Kinder- und Jugendförderplan für jeweils eine Wahlperiode zu erstellen (§ 15 Abs. 4 KJFöG).
Nach Abschluss des Jugendhilfeplanungsverfahren hat der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf in der Sitzung am 8. September 2008 dem Kinder- und Jugendförderplan zu gestimmt. Er tritt mit dem Haushalt 2009 in Kraft.
Nach Abschluss des Jugendhilfeplanungsverfahren hat der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf in der Sitzung am 8. September 2008 dem Kinder- und Jugendförderplan zu gestimmt. Er tritt mit dem Haushalt 2009 in Kraft.
Rechtsgrundlage
- kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
Formulare
Kosten
Es entstehen keine Gebühren.
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan Mit dem Kinder- und Jugendfördergesetz – KJFöG NRW – verpflichtet das Land die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung ab 2006 einen Kinder- und Jugendförderplan für jeweils eine Wahlperiode zu erstellen (§ 15 Abs. 4 KJFöG).
Nach Abschluss des Jugendhilfeplanungsverfahren hat der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf in der Sitzung am 8. September 2008 dem Kinder- und Jugendförderplan zu gestimmt. Er tritt mit dem Haushalt 2009 in Kraft.
Es entstehen keine Gebühren. Jugendförderplan, Kinder- und Jugendförderplan https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/568/show
Nach Abschluss des Jugendhilfeplanungsverfahren hat der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf in der Sitzung am 8. September 2008 dem Kinder- und Jugendförderplan zu gestimmt. Er tritt mit dem Haushalt 2009 in Kraft.
Rechtsgrundlage
- kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
Formulare
Es entstehen keine Gebühren. Jugendförderplan, Kinder- und Jugendförderplan https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/568/show Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5100
Fax 02581 53-5199