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Elternbeiträge für den Kindergarten
Für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte im Kreis Warendorf fällt für die Eltern ein monatlich zu zahlender Elternbeitrag an. Mit der Anmeldung des Kindes im Kindergarten wird eine "Erklärung zum Elterneinkommen" ausgehändigt. Diese dient dem Abgleich der vom Kindergarten mitgeteilten Daten sowie der Ermittlung des Elternbeitrages.
Die "Erklärung zum Elterneinkommen" sollte ausgefüllt und unterschrieben an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gesandt werden. Sofern Sie bei der Anmeldung im Kindergarten keine "Erklärung zum Elterneinkommen" erhalten haben, können Sie diese auch vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien erhalten.
Der monatliche Kindergartenelternbeitrag bemisst sich am Jahresbruttoeinkommen. Die Einkommensstufen sowie die Höhe der Elternbeiträge können Sie dem aktuellen Merkblatt entnehmen.
Ab einem Einkommen von über 37.000€ ist auch für das Geschwisterkind, welches gleichzeitig eine Tageseinrichtung besucht oder gleichzeitig ein Angebot der Kindertagespflege nutzt, ein Beitrag zu entrichten. Bei einem Einkommen von bis zu 37.000€ (EK 01 bis EK 03) wird kein Beitrag für ein Geschwisterkind erhoben.
Von der Zahlung eines Kindergartenelternbeitrages können Sie sich auch befreien lassen. Hierzu ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag sowie nähere Informationen rund um die Befreiung von Elternbeiträgen erhalten Sie auf Anfrage. Ob Sie von der Zahlung des monatlichen Beitrages befreit werden können, hängt von Ihrer wirtschaftlichen Situation ab.
Ab dem 01.08.2019 wird der Kostenbeitrag auf Antrag zusätzlich erlassen, wenn die Eltern oder Kinder folgende Leistungen beziehen:
- Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetztes
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Formulare
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Jugend und Bildung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lorena Schubert
Tel: 02581 53-3625
E-Mail: lorena.schubert@kreis-warendorf.de
Zuständig für Ennigerloh, Everswinkel, Wadersloh und Ostbevern
- Frau Cathleen Horstmann
Tel: 02581 53-5153
E-Mail: cathleen.horstmann@kreis-warendorf.de
Zuständig für Warendorf
Für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte im Kreis Warendorf fällt für die Eltern ein monatlich zu zahlender Elternbeitrag an. Mit der Anmeldung des Kindes im Kindergarten wird eine "Erklärung zum Elterneinkommen" ausgehändigt. Diese dient dem Abgleich der vom Kindergarten mitgeteilten Daten sowie der Ermittlung des Elternbeitrages.
Die "Erklärung zum Elterneinkommen" sollte ausgefüllt und unterschrieben an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gesandt werden. Sofern Sie bei der Anmeldung im Kindergarten keine "Erklärung zum Elterneinkommen" erhalten haben, können Sie diese auch vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien erhalten.
Der monatliche Kindergartenelternbeitrag bemisst sich am Jahresbruttoeinkommen. Die Einkommensstufen sowie die Höhe der Elternbeiträge können Sie dem aktuellen Merkblatt entnehmen.
Ab einem Einkommen von über 37.000€ ist auch für das Geschwisterkind, welches gleichzeitig eine Tageseinrichtung besucht oder gleichzeitig ein Angebot der Kindertagespflege nutzt, ein Beitrag zu entrichten. Bei einem Einkommen von bis zu 37.000€ (EK 01 bis EK 03) wird kein Beitrag für ein Geschwisterkind erhoben.
Von der Zahlung eines Kindergartenelternbeitrages können Sie sich auch befreien lassen. Hierzu ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag sowie nähere Informationen rund um die Befreiung von Elternbeiträgen erhalten Sie auf Anfrage. Ob Sie von der Zahlung des monatlichen Beitrages befreit werden können, hängt von Ihrer wirtschaftlichen Situation ab.
Ab dem 01.08.2019 wird der Kostenbeitrag auf Antrag zusätzlich erlassen, wenn die Eltern oder Kinder folgende Leistungen beziehen:
- Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetztes
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Formulare
Kindergartenelternbeitrag https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/583/show Frau
Lorena
Schubert
B1.33 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
Frau
Cathleen
Horstmann
D1.127 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)