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Schuldner- und Insolvenzberatung
Unsere Beratung richtet sich an…
Bezieher von SGB II- und SGB XII-Leistungen, Arbeitnehmer/innen und Rentner/innen.
Wir beraten Sie…
- wenn Sie Ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können
- wenn trotz laufender Zahlungen die Schulden immer höher werden
- wenn Ihr Lohn/Gehalt oder Ihr Konto gepfändet wird
- wenn sich der Gerichtsvollzieher angemeldet hat
- wenn Sie weitere psychosoziale Hilfen benötigen
- über den Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens und die wichtigsten Regelungen
Gemeinsam mit Ihnen
- ermitteln wir in einem persönlichen Gespräch die Ursachen und Gründe Ihrer Verschuldungssituation
- erstellen wir einen Haushaltsplan und beraten Sie bei der Einkommens- und Budgetplanung
- fertigen wir eine Aufstellung der Gläubiger an
- überprüfen wir die Bestandskraft von Forderungen und unterstützen Sie bei vollstreckungsschützenden Maßnahmen
- entwickeln wir Sanierungsstrategien zur individuellen Lösung Ihrer Überschuldung
- überprüfen wir, ob das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie in Frage kommt
Wir bieten Ihnen an…
- Sie im außergerichtlichen Verfahren zu beraten und zu unterstützen
- Verhandlungen mit Ihren Gläubigern zu führen
- einen Plan zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung zu erarbeiten
- eine Bescheinigung für das Insolvenzgericht auszustellen, sofern der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist
- Sie während des gerichtlichen Insolvenzverfahrens zu beraten und zu begleiten
Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Bescheinigungen für das P-Konto werden für Ratsuchende ausgestellt, die zur langfristigen Schuldenregulierung in der Schuldnerberatung aufgenommen wurden.
Alle anderen Hilfesuchenden, die eine Bescheinigung/Erhöhung für ihr P-Konto benötigen, wenden sich an den Arbeitgeber, den Sozialleistungsträger (Jobcenter, Arbeitsamt), die Familienkasse oder an einen Rechtsanwalt/Steuerberater.
Unsere Beratung
- ist vertraulich, neutral und kostenfrei
- erfolgt telefonisch und im persönlichen Gespräch
- bietet Informationen und Unterstützung
Sprechstunde
Montag 10.00 – 12.00 Uhr nach telefonischer Absprache
1. Etage Raum B 1.60 sowie Raum B 1.61
Kreishaus Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Termine
Nach telefonischer Absprache
Bei Fragen zu Immobilien können Sie sich an die Bauschuldnerberatung (https://www.bauschuldnerberatung.de/bauschuldnerberatung/ ), an ihre Hausbank oder an einen Rechtsanwalt/Steuerberater wenden.
Formulare
Weiterführende Links
Zuständige Organisationseinheit
- Sozialamt
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: anne.middendorf@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Marlies Brand-Assies
Tel: 02581 53-5047
E-Mail: marlies.brand-assies@kreis-warendorf.de
- Frau Sandra Litzke
Tel: 02581 53-5046
E-Mail: sandra.litzke@kreis-warendorf.de
- Frau Uta Wagner
Tel: 02581 53-5040
E-Mail: uta.wagner@kreis-warendorf.de
Unsere Beratung richtet sich an…
Bezieher von SGB II- und SGB XII-Leistungen, Arbeitnehmer/innen und Rentner/innen.
Wir beraten Sie…
- wenn Sie Ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können
- wenn trotz laufender Zahlungen die Schulden immer höher werden
- wenn Ihr Lohn/Gehalt oder Ihr Konto gepfändet wird
- wenn sich der Gerichtsvollzieher angemeldet hat
- wenn Sie weitere psychosoziale Hilfen benötigen
- über den Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens und die wichtigsten Regelungen
Gemeinsam mit Ihnen
- ermitteln wir in einem persönlichen Gespräch die Ursachen und Gründe Ihrer Verschuldungssituation
- erstellen wir einen Haushaltsplan und beraten Sie bei der Einkommens- und Budgetplanung
- fertigen wir eine Aufstellung der Gläubiger an
- überprüfen wir die Bestandskraft von Forderungen und unterstützen Sie bei vollstreckungsschützenden Maßnahmen
- entwickeln wir Sanierungsstrategien zur individuellen Lösung Ihrer Überschuldung
- überprüfen wir, ob das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie in Frage kommt
Wir bieten Ihnen an…
- Sie im außergerichtlichen Verfahren zu beraten und zu unterstützen
- Verhandlungen mit Ihren Gläubigern zu führen
- einen Plan zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung zu erarbeiten
- eine Bescheinigung für das Insolvenzgericht auszustellen, sofern der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist
- Sie während des gerichtlichen Insolvenzverfahrens zu beraten und zu begleiten
Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Bescheinigungen für das P-Konto werden für Ratsuchende ausgestellt, die zur langfristigen Schuldenregulierung in der Schuldnerberatung aufgenommen wurden.
Alle anderen Hilfesuchenden, die eine Bescheinigung/Erhöhung für ihr P-Konto benötigen, wenden sich an den Arbeitgeber, den Sozialleistungsträger (Jobcenter, Arbeitsamt), die Familienkasse oder an einen Rechtsanwalt/Steuerberater.
Unsere Beratung
- ist vertraulich, neutral und kostenfrei
- erfolgt telefonisch und im persönlichen Gespräch
- bietet Informationen und Unterstützung
Sprechstunde
Montag 10.00 – 12.00 Uhr nach telefonischer Absprache
1. Etage Raum B 1.60 sowie Raum B 1.61
Kreishaus Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Termine
Nach telefonischer Absprache
Bei Fragen zu Immobilien können Sie sich an die Bauschuldnerberatung (https://www.bauschuldnerberatung.de/bauschuldnerberatung/ ), an ihre Hausbank oder an einen Rechtsanwalt/Steuerberater wenden.
Formulare
Weiterführende Links
Schulden, Insolvenz, Schuldnerberatung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/606/showFrau
Marlies
Brand-Assies
B1.61 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
Frau
Sandra
Litzke
Frau
Uta
Wagner
B1.20 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)