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Investitionskosten für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Nach § 13 des Alten- und Pflegegesetzes NRW werden Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die von als pflegebedürftig im Sinne des SGB XII anerkannten Personen genutzt werden, durch einen Aufwendungszuschuss (Invertitionskosten) gefördert.

Formulare

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Investitionskosten für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Nach § 13 des Alten- und Pflegegesetzes NRW werden Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die von als pflegebedürftig im Sinne des SGB XII anerkannten Personen genutzt werden, durch einen Aufwendungszuschuss (Invertitionskosten) gefördert.

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Bewohnerorientierter Anwendungszuschuss https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/627/show