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Investitionskosten für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Nach § 13 des Alten- und Pflegegesetzes NRW werden Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die von als pflegebedürftig im Sinne des SGB XII anerkannten Personen genutzt werden, durch einen Aufwendungszuschuss (Invertitionskosten) gefördert.
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- Frau Petra Rünker
Tel: 02581 53-5073
E-Mail: petra.ruenker@kreis-warendorf.de
Investitionskosten für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Nach § 13 des Alten- und Pflegegesetzes NRW werden Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die von als pflegebedürftig im Sinne des SGB XII anerkannten Personen genutzt werden, durch einen Aufwendungszuschuss (Invertitionskosten) gefördert.