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Investitionskostenförderung ambulante Pflegedienste
Nach §12 des Alten- und Pflegegesetzes NRW können ambulante Pflegedienste eine pauschale Förderung erhalten. Die Zuwendung ist jährlich schriftlich zum 01. März zu beantragen.
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- Frau Petra Rünker
Tel: 02581 53-5073
E-Mail: petra.ruenker@kreis-warendorf.de
Investitionskostenförderung ambulante Pflegedienste
Nach §12 des Alten- und Pflegegesetzes NRW können ambulante Pflegedienste eine pauschale Förderung erhalten. Die Zuwendung ist jährlich schriftlich zum 01. März zu beantragen.