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Bestattungskosten
Der örtliche Träger der Sozialhilfe übernimmt die Kosten einer Bestattung nach dem SGB XII, wenn den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Als erforderliche Kosten wird der Aufwand für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Bestattung einschließlich aller erforderlichen Gebühren übernommen.
Die Anträge können bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden des Kreises oder direkt beim Kreis Warendorf gestellt werden, wenn der Sterbeort im Kreis Warendorf liegt oder bei einer stationären Unterbringung Leistungen durch den Kreis Warendorf erbracht worden sind.
Formulare
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Sozialamt
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: anne.middendorf@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Helmut Schabhüser
Tel: 02581 53-5012
E-Mail: helmut.schabhueser@kreis-warendorf.de
- Frau Martina Althaus
Tel: 02581 53-5015
E-Mail: martina.althaus@kreis-warendorf.de
Der örtliche Träger der Sozialhilfe übernimmt die Kosten einer Bestattung nach dem SGB XII, wenn den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Als erforderliche Kosten wird der Aufwand für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Bestattung einschließlich aller erforderlichen Gebühren übernommen.
Die Anträge können bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden des Kreises oder direkt beim Kreis Warendorf gestellt werden, wenn der Sterbeort im Kreis Warendorf liegt oder bei einer stationären Unterbringung Leistungen durch den Kreis Warendorf erbracht worden sind.
Formulare
https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/640/show Herr
Helmut
Schabhüser
B1.58 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
Frau
Martina
Althaus