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Fischmehlverfütterung
Nach der EU-Verordnung Nr. 1234/2003 müssen alle Landwirte, die Fischmehl oder fischmehlhaltige Futtermittel in Form von Allein-/ Ergänzungsfutter an Schweine oder Geflügel verfüttern oder herstellen wollen, eine Registrierung bzw. Zulassung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Es wird klar unterschieden zwischen Zulassung und Registrierung eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Es wird klar unterschieden zwischen Zulassung und Registrierung eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Rechtsgrundlagen allgemein
- EU-Verordnung Nr. 1234/2003
Formulare
Unterlagen
Für die Zulassung:
- Lageplan des Betriebes (Grundrissskizze) mit Kennzeichnung des Futtermittellagers und der Unterbringung der Tiere
- Darstellung der Gegebenheiten oder Maßnahmen, die zuverlässig ausschließen, dass Futtermittel, die Fischmehl enthalten, an Wiederkäuer verfüttert werden
Kosten
Die Gebühren für die Registrierung betragen 15,00 €.
Die Gebühren für die Zulassung betragen 50,00 €.
Die Gebühren für die Zulassung betragen 50,00 €.
Zuständige Organisationseinheit
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Waldenburger Str. 12
48231 Warendorf
E-Mail: amt39@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Diana Rieck
Tel: 02581 53-3913
E-Mail: amt39@kreis-warendorf.de
- Frau Dr. Edelgard Siegmund
Tel: 02581 53-3911
E-Mail: amt39@kreis-warendorf.de
- Herr Dr. Hubert Hemmis
E-Mail: hubert.hemmis@kreis-warendorf.de