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Tierausstellungen
Zum Schutz vor der Ausbreitung möglicher Tierseuchen müssen Tierausstellungen, Tierschauen, Hundeprüfungen pp. dem Veterinäramt spätestens 8 Wochen vorher schriftlich angezeigt bzw. zur Genehmigung angemeldet werden.
Rechtsgrundlage
- Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut - § 4
- Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) - § 6
Unterlagen
Schriftliche formlose Anzeige mit Angabe des Veranstalters, des Ortes der Veranstaltung, der voraussichtlichen Anzahl der Tiere, des Verantwortlichen und des ggf. beauftragten Tierarztes.
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Anzeige einer TierveranstaltungZuständige Organisationseinheit
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Waldenburger Str. 12
48231 Warendorf
E-Mail: amt39@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Irmgard Senger
Tel: 02581 53-3943
E-Mail: amt39@kreis-warendorf.de
Zum Schutz vor der Ausbreitung möglicher Tierseuchen müssen Tierausstellungen, Tierschauen, Hundeprüfungen pp. dem Veterinäramt spätestens 8 Wochen vorher schriftlich angezeigt bzw. zur Genehmigung angemeldet werden.
Rechtsgrundlage
- Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut - § 4
- Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) - § 6
Schriftliche formlose Anzeige mit Angabe des Veranstalters, des Ortes der Veranstaltung, der voraussichtlichen Anzahl der Tiere, des Verantwortlichen und des ggf. beauftragten Tierarztes.
Tierveranstaltung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/681/showFrau
Irmgard
Senger
N1.32 (Warendorf - Kreishaus Nebenstelle, 1. [...]