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Tierschutzgesetz
Jeder, der Tiere hält oder betreut, ist nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet, diese entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen.
Aufgrund des Tierschutzgesetzes hat das BMELV verschiedene Verordnungen erlassen, die dem Schutz der Tiere dienen. Zur Beurteilung von Tierhaltungen können, wenn spezielle Verordnungen nicht vorliegen, auch wissenschaftlich begründete Gutachten oder Leitlinien herangezogen werden.
Das Veterinäramt geht Hinweisen aus der Bevölkerung nach, indem es die Haltungsbedingungen überprüft und ggf. Maßnahmen trifft.
Verordnungen:
Aufgrund des Tierschutzgesetzes hat das BMELV verschiedene Verordnungen erlassen, die dem Schutz der Tiere dienen. Zur Beurteilung von Tierhaltungen können, wenn spezielle Verordnungen nicht vorliegen, auch wissenschaftlich begründete Gutachten oder Leitlinien herangezogen werden.
Das Veterinäramt geht Hinweisen aus der Bevölkerung nach, indem es die Haltungsbedingungen überprüft und ggf. Maßnahmen trifft.
Rechtsgrundlagen allgemein
TierschutzgesetzVerordnungen:
- Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
- Erste Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Legehennenverordnung)
- Tierschutz-Hundeverordnung
- Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (Tierschutztransport-Verordnung)
- Tierschutz im Pferdesport
- Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
- Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln
- Haltung von Greifvögeln und Eulen
- Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis
- Haltung von Papageien
- Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen (Süßwasser)
- Haltung von Terrarientieren
- Haltung von Wild in Gehegen
- Tiere von Zirkusbetrieben
- Haltung von Säugetieren
Formulare
Unterlagen
Informationen über Tierart, Tierzahl, Tierhalter, Ort und festgestellte Mißstände sollten dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, wenn möglich, schriftlich mitgeteilt werden.
Zuständige Organisationseinheit
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Waldenburger Str. 12
48231 Warendorf
E-Mail: amt39@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Sabine Dickbertel
Tel: 02581 53-3942
E-Mail: amt39@kreis-warendorf.de
- Frau Diana Rieck
Tel: 02581 53-3913
E-Mail: amt39@kreis-warendorf.de
- Frau Dr. Edelgard Siegmund
Tel: 02581 53-3911
E-Mail: amt39@kreis-warendorf.de
- Herr Dr. Hubert Hemmis
E-Mail: hubert.hemmis@kreis-warendorf.de
Tierschutzgesetz Jeder, der Tiere hält oder betreut, ist nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet, diese entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen.
Aufgrund des Tierschutzgesetzes hat das BMELV verschiedene Verordnungen erlassen, die dem Schutz der Tiere dienen. Zur Beurteilung von Tierhaltungen können, wenn spezielle Verordnungen nicht vorliegen, auch wissenschaftlich begründete Gutachten oder Leitlinien herangezogen werden.
Das Veterinäramt geht Hinweisen aus der Bevölkerung nach, indem es die Haltungsbedingungen überprüft und ggf. Maßnahmen trifft.
Verordnungen:
Aufgrund des Tierschutzgesetzes hat das BMELV verschiedene Verordnungen erlassen, die dem Schutz der Tiere dienen. Zur Beurteilung von Tierhaltungen können, wenn spezielle Verordnungen nicht vorliegen, auch wissenschaftlich begründete Gutachten oder Leitlinien herangezogen werden.
Das Veterinäramt geht Hinweisen aus der Bevölkerung nach, indem es die Haltungsbedingungen überprüft und ggf. Maßnahmen trifft.
Rechtsgrundlagen allgemein
TierschutzgesetzVerordnungen:
- Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
- Erste Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Legehennenverordnung)
- Tierschutz-Hundeverordnung
- Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (Tierschutztransport-Verordnung)
- Tierschutz im Pferdesport
- Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
- Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln
- Haltung von Greifvögeln und Eulen
- Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis
- Haltung von Papageien
- Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen (Süßwasser)
- Haltung von Terrarientieren
- Haltung von Wild in Gehegen
- Tiere von Zirkusbetrieben
- Haltung von Säugetieren
Formulare
Informationen über Tierart, Tierzahl, Tierhalter, Ort und festgestellte Mißstände sollten dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, wenn möglich, schriftlich mitgeteilt werden. https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/686/show Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
001 Waldenburger Str. 12 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3901
Fax 02581 53-3999
Frau
Sabine
Dickbertel
N1.06 (Warendorf - Kreishaus Nebenstelle, 1. [...]
02581 53-3942
amt39@kreis-warendorf.de
Frau
Diana
Rieck
N1.20 (Warendorf - Kreishaus Nebenstelle, 1. [...]
02581 53-3913
amt39@kreis-warendorf.de
Frau
Dr.
Edelgard
Siegmund
N1.21 (Warendorf - Kreishaus Nebenstelle, 1. [...]
02581 53-3911
amt39@kreis-warendorf.de
Herr
Dr.
Hubert
Hemmis
N1.10 (Warendorf - Kreishaus Nebenstelle, 1. [...]
hubert.hemmis@kreis-warendorf.de