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100 km/h-Plakette für Anhänger
Sie möchten mit Ihrem Kraftfahrzeug und Anhänger 100 km/h fahren dürfen

Ist im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I bereits ein Vermerk (z.B. werksseitig) bezüglich der Eignung für Tempo 100 für den Betrieb in einer Kombination vorhanden, erhalten Sie die gesiegelte "100 km/h-Plakette " in der Kfz.-Zulassungsstelle.
Fehlt in den Fahrzeugpapieren die 100 km/h Eignung muss eine Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgen, ob die technischen Voraussetzungen auf Ihren Anhänger zutreffen. Im positiven Fall wird ein entsprechender Bericht erstellt. Unter Vorlage des Berichts wird ein entsprechender Vermerk in Ihre Fahrzeugpapiere eingetragen und die 100 km/h-Plakette zugeteilt.
Rechtsgrundlagen allgemein
9. AusnahmeVO zur StraßenverkehrsordnungUnterlagen
- TÜV-Bericht
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
Kosten
13,40 €
Zuständige Organisationseinheiten
- Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: zulassungsstelle@kreis-warendorf.de
- Zulassungsstelle Beckum
Auf dem Tigge 21a
59269 Beckum
E-Mail: zulassungsstelle@kreis-warendorf.de
100 km/h-Plakette für Anhänger
Sie möchten mit Ihrem Kraftfahrzeug und Anhänger 100 km/h fahren dürfen
Ist im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I bereits ein Vermerk (z.B. werksseitig) bezüglich der Eignung für Tempo 100 für den Betrieb in einer Kombination vorhanden, erhalten Sie die gesiegelte "100 km/h-Plakette " in der Kfz.-Zulassungsstelle.
Fehlt in den Fahrzeugpapieren die 100 km/h Eignung muss eine Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgen, ob die technischen Voraussetzungen auf Ihren Anhänger zutreffen. Im positiven Fall wird ein entsprechender Bericht erstellt. Unter Vorlage des Berichts wird ein entsprechender Vermerk in Ihre Fahrzeugpapiere eingetragen und die 100 km/h-Plakette zugeteilt.
Sie möchten mit Ihrem Kraftfahrzeug und Anhänger 100 km/h fahren dürfen

Ist im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I bereits ein Vermerk (z.B. werksseitig) bezüglich der Eignung für Tempo 100 für den Betrieb in einer Kombination vorhanden, erhalten Sie die gesiegelte "100 km/h-Plakette " in der Kfz.-Zulassungsstelle.
Fehlt in den Fahrzeugpapieren die 100 km/h Eignung muss eine Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgen, ob die technischen Voraussetzungen auf Ihren Anhänger zutreffen. Im positiven Fall wird ein entsprechender Bericht erstellt. Unter Vorlage des Berichts wird ein entsprechender Vermerk in Ihre Fahrzeugpapiere eingetragen und die 100 km/h-Plakette zugeteilt.
Rechtsgrundlagen allgemein
9. AusnahmeVO zur Straßenverkehrsordnung- TÜV-Bericht
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
Zulassungsstelle Warendorf
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3699
Zulassungsstelle Beckum
001 Auf dem Tigge 21a 59269 Beckum
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3689