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Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum

Wenn Sie die Einrichtung einer solcher Arbeitsstelle planen, müssen Sie vor dem Beginn der Arbeiten Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.
Für Arbeitsstellen auf dem Gebiet der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf (innerorts und außerorts) erhalten Sie die entsprechende Anordnung von der jeweiligen Stadtverwaltung.
Ausnahme: Für Straßenbau- und Straßenunterhaltungsarbeiten trifft nicht die Straßenverkehrsbehörde, sondern die zuständige Straßenbaubehörde die erforderliche Anordnung !
Rechtsgrundlage
- § 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA -
Formulare
Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragformular (s. unten)
- Lageplan
- RSA-Regelplan
- Verkehrszeichenplan (bei umfangreicheren Maßnahmen oder wenn kein Regelplan anwendbar ist)
- Signallage- und Signalzeitenplan (wenn der Einsatz einer Lichtzeichenanlage erforderlich wird)
Kosten
23,00 € bis 122,00 € (ggf. weitere Zuschläge)
Zuständige Organisationseinheit
- Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: lena.schroeder@kreis-warendorf.de