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Ausnahmegenehmigung vom Samstagsfahrverbot für LKW in der Ferienreisezeit

Nähere Informationen in dem v.g. Zeitraum erhalten Sie unter:
www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.2221/Lkw-Fahrverbot-in-der-Ferienre.htm
Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen. Hierfür zuständig ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, es sei denn, der Transport beginnt oder das Unternehmen hat seinen Sitz in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Rechtsgrundlage
- Ferienreiseverordnung
Formulare
Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)
- Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transportes
- Bei Dauergenehmigungen Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer
Kosten
25,00 € bis 220,00 €
Zuständige Organisationseinheit
- Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: lena.schroeder@kreis-warendorf.de