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Ausnahmegenehmigung vom Sonntags-/Feiertagsfahrverbot für LKW

Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind insbesondere
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
- Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
- Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (z.B. Ausstellungs- oder Filmproduktionsfahrzeuge)
- Kraftfahrzeuge, die bestimmte "Frisch"-Erzeugnisse befördern
Rechtsgrundlage
- § 30 Abs. 3, § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO
Formulare
Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)
- Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transports
- Bei Dauergenehmigungen Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handeslkammer
Kosten
25,00 € bis 220,00 €
Zuständige Organisationseinheit
- Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: lena.schroeder@kreis-warendorf.de