BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht

Für die Ausnahmegenehmigung ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr zuständig, es sei denn, der Antragsteller ist in Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf wohnhaft. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Rechtsgrundlage
- §§ 21a, 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung - StVO
Formulare
Unterlagen
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschl. ärztliche Bescheinigung (siehe unten)
Kosten
Die Ausnahmegenehmigung wird kostenlos erteilt
Zuständige Organisationseinheit
- Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: lena.schroeder@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Edeltraud Scholle
Tel: 02581 53-3612
E-Mail: edeltraud.scholle@kreis-warendorf.de
Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht
Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks (s.u.) ist.
Für die Ausnahmegenehmigung ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr zuständig, es sei denn, der Antragsteller ist in Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf wohnhaft. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschl. ärztliche Bescheinigung (siehe unten) Die Ausnahmegenehmigung wird kostenlos erteilt Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht, Gurtbefreiung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/722/show

Für die Ausnahmegenehmigung ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr zuständig, es sei denn, der Antragsteller ist in Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf wohnhaft. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Rechtsgrundlage
- §§ 21a, 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung - StVO
Formulare
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschl. ärztliche Bescheinigung (siehe unten) Die Ausnahmegenehmigung wird kostenlos erteilt Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht, Gurtbefreiung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/722/show Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3610
Fax 02581 53-3698
Frau
Edeltraud
Scholle
B1.42 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
02581 53-3612
edeltraud.scholle@kreis-warendorf.de