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Eintragung technischer Änderungen in die Fahrzeugpapiere

Berichtigung der Fahrzeugdokumente wegen technischer Änderungen
Bei einer technischen Änderung ist eine Berichtung des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich.


Rechtsgrundlage

  • § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


Formulare

Unterlagen

  • Gültiger geänderter Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Untersuchungsbericht bzw. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (z.B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, usw.)
  • Sofern sich durch eine technische Änderung die Fristen der Hauptuntersuchung ändern (z. B. bei der Auf- oder Ablastung von Fahrzeugen) ist auch das hintere Kennzeichen mitzubringen, da dort eine neue Plakette aufgebracht werden muss.

Kosten

11,40 €

Zuständige Organisationseinheiten

Eintragung technischer Änderungen in die Fahrzeugpapiere

Berichtigung der Fahrzeugdokumente wegen technischer Änderungen
Bei einer technischen Änderung ist eine Berichtung des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich.


Rechtsgrundlage

  • § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


Formulare

  • Gültiger geänderter Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Untersuchungsbericht bzw. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (z.B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, usw.)
  • Sofern sich durch eine technische Änderung die Fristen der Hauptuntersuchung ändern (z. B. bei der Auf- oder Ablastung von Fahrzeugen) ist auch das hintere Kennzeichen mitzubringen, da dort eine neue Plakette aufgebracht werden muss.

11,40 €

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/723/show
Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3699
Zulassungsstelle Beckum
Auf dem Tigge 21a 59269 Beckum
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3689