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Eintragung technischer Änderungen in die Fahrzeugpapiere
Berichtigung der Fahrzeugdokumente wegen technischer Änderungen
Bei einer technischen Änderung ist eine Berichtung des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich.
Rechtsgrundlage
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare
Unterlagen
- Gültiger geänderter Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Untersuchungsbericht bzw. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (z.B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, usw.)
- Sofern sich durch eine technische Änderung die Fristen der Hauptuntersuchung ändern (z. B. bei der Auf- oder Ablastung von Fahrzeugen) ist auch das hintere Kennzeichen mitzubringen, da dort eine neue Plakette aufgebracht werden muss.
Kosten
11,40 €
Zuständige Organisationseinheiten
- Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: zulassungsstelle@kreis-warendorf.de
- Zulassungsstelle Beckum
Auf dem Tigge 21a
59269 Beckum
E-Mail: zulassungsstelle@kreis-warendorf.de
Eintragung technischer Änderungen in die Fahrzeugpapiere
Berichtigung der Fahrzeugdokumente wegen technischer Änderungen
Bei einer technischen Änderung ist eine Berichtung des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich.
Rechtsgrundlage
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare
- Gültiger geänderter Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Untersuchungsbericht bzw. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (z.B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, usw.)
- Sofern sich durch eine technische Änderung die Fristen der Hauptuntersuchung ändern (z. B. bei der Auf- oder Ablastung von Fahrzeugen) ist auch das hintere Kennzeichen mitzubringen, da dort eine neue Plakette aufgebracht werden muss.
11,40 €
https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/723/show Zulassungsstelle Warendorf
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3699
Zulassungsstelle Beckum
001 Auf dem Tigge 21a 59269 Beckum
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3689