BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Parkausweis für die EU-Länder für Schwerbehinderte mit außergewöhnliche Gehbehinderung sowie beidseitiger Amelie oder Phokomelie und für Blinde
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde sowie diesen gleichzustellende Personen erhalten auf Antrag einen EU-einheitlichen Lichtbild-Parkausweis.
Das Ministerium für Bau und Verkehr hat mit Erlaß vom 02.Juli 2009 diese Parkerleichterung auf folgende Personenkreise ausgeweitet:
- Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung mit dem Ausweis-Merkzeichen "aG"
- Blinde mit dem Ausweis-Merkzeichen "BI"
- Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie
- Schwerbehinderte mit vergleichbaren Funktionsstörungen.
Die Anträge auf Ausstellung oder Umtausch entsprechender Parkausweise werden in den Rathäusern von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde entgegen genommen. Sie können aber auch dem Sozialamt direkt zugesandt werden.
Für die Bürger der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf ist für die Annahme und Bearbeitung ihre Stadtverwaltung zuständig.
Die 4 vorgenannten Städte sind gehalten, bei Anträgen zu Punkt 3. und 4. jeweils die Stellungnahme des Sozialamtes – Abt. Schwerbehindertenrecht – einzuholen. Deswegen wird diese Antragsbearbeitung auch einige Zeit länger in Anspruch nehmen.
Den Berechtigten wird der blaue Parkausweis für EU-Länder (s. oben) ausgestellt.
Rechtsgrundlage
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung - StVO
Formulare
Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)
- Passfoto (bitte auf der Rückseite den Namen und die Anschrift des Antragstellers un den Zusatz "Parkausweis" vermerken
Kosten
Die Ausstellung des EU-Parkausweises ist kostenlos.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Antrag auf ParkerleichterungZuständige Organisationseinheit
- Sozialamt
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: anne.middendorf@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Jessica Sczigalla
Tel: 02581 53-5058
E-Mail: jessica.sczigalla@kreis-warendorf.de
Feststellungsverfahren, Ausweise, Beiblätter
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde sowie diesen gleichzustellende Personen erhalten auf Antrag einen EU-einheitlichen Lichtbild-Parkausweis.
Das Ministerium für Bau und Verkehr hat mit Erlaß vom 02.Juli 2009 diese Parkerleichterung auf folgende Personenkreise ausgeweitet:
- Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung mit dem Ausweis-Merkzeichen "aG"
- Blinde mit dem Ausweis-Merkzeichen "BI"
- Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie
- Schwerbehinderte mit vergleichbaren Funktionsstörungen.
Die Anträge auf Ausstellung oder Umtausch entsprechender Parkausweise werden in den Rathäusern von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde entgegen genommen. Sie können aber auch dem Sozialamt direkt zugesandt werden.
Für die Bürger der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf ist für die Annahme und Bearbeitung ihre Stadtverwaltung zuständig.
Die 4 vorgenannten Städte sind gehalten, bei Anträgen zu Punkt 3. und 4. jeweils die Stellungnahme des Sozialamtes – Abt. Schwerbehindertenrecht – einzuholen. Deswegen wird diese Antragsbearbeitung auch einige Zeit länger in Anspruch nehmen.
Den Berechtigten wird der blaue Parkausweis für EU-Länder (s. oben) ausgestellt.
Rechtsgrundlage
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung - StVO
Formulare
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)
- Passfoto (bitte auf der Rückseite den Namen und die Anschrift des Antragstellers un den Zusatz "Parkausweis" vermerken
Die Ausstellung des EU-Parkausweises ist kostenlos.
Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung für EU-Länder https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/724/showFrau
Jessica
Sczigalla
B1.25 (Kreishaus, 1. Etage)