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Parkausweis für die EU-Länder für Schwerbehinderte mit außergewöhnliche Gehbehinderung sowie beidseitiger Amelie oder Phokomelie und für Blinde

Das Ministerium für Bau und Verkehr hat mit Erlaß vom 02.Juli 2009 diese Parkerleichterung auf folgende Personenkreise ausgeweitet:
- Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung mit dem Ausweis-Merkzeichen "aG"
- Blinde mit dem Ausweis-Merkzeichen "BI"
- Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie
- Schwerbehinderte mit vergleichbaren Funktionsstörungen.
Für die Bürger der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf ist für die Annahme und Bearbeitung ihre Stadtverwaltung zuständig.
Die 4 vorgenannten Städte sind gehalten, bei Anträgen zu Punkt 3. und 4. jeweils die Stellungnahme des Sozialamtes – Abt. Schwerbehindertenrecht – einzuholen. Deswegen wird diese Antragsbearbeitung auch einige Zeit länger in Anspruch nehmen.
Den Berechtigten wird der blaue Parkausweis für EU-Länder (s. oben) ausgestellt.
Rechtsgrundlage
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung - StVO
Formulare
Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)
- Passfoto (bitte auf der Rückseite den Namen und die Anschrift des Antragstellers un den Zusatz "Parkausweis" vermerken
Kosten
Die Ausstellung des EU-Parkausweises ist kostenlos.
Zuständige Organisationseinheit
- Sozialamt
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: anne.middendorf@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Julian Schembecker (Feststellungsverf., Ausweise, Beiblätter)
Tel: 02581 53-5054
E-Mail: julian.schembecker@kreis-warendorf.de
- Frau Heike Ellering (Feststellungsverfahren, Ausweise, Beiblätter)
Tel: 02581 53-5058
E-Mail: heike.ellering@kreis-warendorf.de