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Fahrerkarte
Das digitale Kontrollgerät für Nutzfahrzeuge und Busse
Beantragung einer Fahrerkarte
Die Führerscheinstelle Warendorf informiert:
Es dürfen nur noch Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen in den Verkehr gebracht werden, die mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind. Das digitale Kontrollgerät dient der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr.
Fahrer dieser Fahrzeuge müssen in Nordrhein-Westfalen die für den Betrieb der Kontrollgeräte erforderliche Fahrerkarte bei der für sie zuständigen Führerscheinstelle des Wohnortes beantragen. Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten, enthält die Identitätsdaten des Fahrers und ist fünf Jahre gültig. Sie wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg erstellt und innerhalb einer Woche an den Antragsteller direkt versandt.
Voraussetzung für die Beantragung einer Fahrerkarte ist der Wohnsitz im Inland und der Besitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat (EU-Kartenführerschein bzw. Fahrerlaubnis eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes). Bei Antragstellung sind der Personalausweis, der Kartenführerschein sowie ein "biometrisches" Passbild (darf höchstens ein Jahr alt sein) vorzulegen.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihre Führerscheinstelle gerne zur Verfügung.
Beantragung einer Fahrerkarte
Die Führerscheinstelle Warendorf informiert:
Es dürfen nur noch Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen in den Verkehr gebracht werden, die mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind. Das digitale Kontrollgerät dient der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr.
Fahrer dieser Fahrzeuge müssen in Nordrhein-Westfalen die für den Betrieb der Kontrollgeräte erforderliche Fahrerkarte bei der für sie zuständigen Führerscheinstelle des Wohnortes beantragen. Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten, enthält die Identitätsdaten des Fahrers und ist fünf Jahre gültig. Sie wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg erstellt und innerhalb einer Woche an den Antragsteller direkt versandt.
Voraussetzung für die Beantragung einer Fahrerkarte ist der Wohnsitz im Inland und der Besitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat (EU-Kartenführerschein bzw. Fahrerlaubnis eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes). Bei Antragstellung sind der Personalausweis, der Kartenführerschein sowie ein "biometrisches" Passbild (darf höchstens ein Jahr alt sein) vorzulegen.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihre Führerscheinstelle gerne zur Verfügung.
Zuständige Organisationseinheit
- Führerscheinstelle
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-warendorf.de
Fahrerkarte Das digitale Kontrollgerät für Nutzfahrzeuge und Busse
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Die Führerscheinstelle Warendorf informiert:
Es dürfen nur noch Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen in den Verkehr gebracht werden, die mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind. Das digitale Kontrollgerät dient der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr.
Fahrer dieser Fahrzeuge müssen in Nordrhein-Westfalen die für den Betrieb der Kontrollgeräte erforderliche Fahrerkarte bei der für sie zuständigen Führerscheinstelle des Wohnortes beantragen. Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten, enthält die Identitätsdaten des Fahrers und ist fünf Jahre gültig. Sie wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg erstellt und innerhalb einer Woche an den Antragsteller direkt versandt.
Voraussetzung für die Beantragung einer Fahrerkarte ist der Wohnsitz im Inland und der Besitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat (EU-Kartenführerschein bzw. Fahrerlaubnis eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes). Bei Antragstellung sind der Personalausweis, der Kartenführerschein sowie ein "biometrisches" Passbild (darf höchstens ein Jahr alt sein) vorzulegen.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihre Führerscheinstelle gerne zur Verfügung. https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/726/show
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Es dürfen nur noch Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen in den Verkehr gebracht werden, die mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind. Das digitale Kontrollgerät dient der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr.
Fahrer dieser Fahrzeuge müssen in Nordrhein-Westfalen die für den Betrieb der Kontrollgeräte erforderliche Fahrerkarte bei der für sie zuständigen Führerscheinstelle des Wohnortes beantragen. Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten, enthält die Identitätsdaten des Fahrers und ist fünf Jahre gültig. Sie wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg erstellt und innerhalb einer Woche an den Antragsteller direkt versandt.
Voraussetzung für die Beantragung einer Fahrerkarte ist der Wohnsitz im Inland und der Besitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat (EU-Kartenführerschein bzw. Fahrerlaubnis eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes). Bei Antragstellung sind der Personalausweis, der Kartenführerschein sowie ein "biometrisches" Passbild (darf höchstens ein Jahr alt sein) vorzulegen.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihre Führerscheinstelle gerne zur Verfügung. https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/726/show
Führerscheinstelle
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3608
Fax 02581 53-3698