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Fahrzeugschein verloren / unbrauchbar / gestohlen
Ihr Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist unbrauchbar (unleserlich), wurde gestohlen oder Sie haben ihn verloren.
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- den letzten HU/AU - Bericht
- Verlusterklärung
Falls Ihr Fahrzeugschein unbrauchbar ist, benötigen Sie zusätzlich:
Zulassungsbescheinigung Teil I
Falls Ihr Fahrzeugschein gestohlen worden ist, benötigen Sie zusätzlich:
eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige, darin muss aufgeführt sein, dass der Fahrzeugschein für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen WAF - ..... gestohlen worden ist
Kosten
11,40 € zuzügl. 8,70 € für den Umtausch in die neuen Zulassungsdokumente, soweit noch nicht geschehen
Zuständige Organisationseinheiten
- Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: zulassungsstelle@kreis-warendorf.de
- Zulassungsstelle Beckum
Auf dem Tigge 21a
59269 Beckum
E-Mail: zulassungsstelle@kreis-warendorf.de
Ihr Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist unbrauchbar (unleserlich), wurde gestohlen oder Sie haben ihn verloren.
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare
- Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- den letzten HU/AU - Bericht
- Verlusterklärung
Falls Ihr Fahrzeugschein unbrauchbar ist, benötigen Sie zusätzlich:
Zulassungsbescheinigung Teil I
Falls Ihr Fahrzeugschein gestohlen worden ist, benötigen Sie zusätzlich:
eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige, darin muss aufgeführt sein, dass der Fahrzeugschein für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen WAF - ..... gestohlen worden ist
11,40 € zuzügl. 8,70 € für den Umtausch in die neuen Zulassungsdokumente, soweit noch nicht geschehen
https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/741/show