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Gewerblicher Güterkraftverkehr

Wenn Sie beabsichtigen, Güterkraftverkehr nur innerhalb der BRD auszuüben, ist eine Erlaubnis nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GükG) ausreichend.
Wollen Sie daneben aber auch Güterbeförderungen in, nach oder durch einen Mitgliedstaat der EG durchführen, benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (sog. EG-Lizenz) nach der VO EG 1072/2009.
Die Erlaubnis nach § 3 GükG wird einem Neuantragsteller für 10 Jahre befristet erteilt, danach unbefristet.
Die Gemeinschaftslizenz ist grundsätzlich alle 10 Jahre neu zu beantragen.
Hinweis:
Für Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr, bei denen der Be- und Entladeort in der BRD liegt, ist der Abschluss einer Güterschadenshaftpflichtversicherung erforderlich. Ein entsprechender Nachweis hierüber ist bei allen Fahrten mitzuführen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis oder EG-Lizenz sind
- Nachweis der fachlichen Eignung des Unternehmers (Antragstellers) oder des Verkehrsleiters
- Persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers o. Verkehrsleiters. Bei juristischen Personen der berechtigten Gesellschafter und Vertreter.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit
http://www.ihk-nordwestfalen.de/mittelstand/branchen/verkehr-logistik/
http://www.bag.bund.de zum gewerblichen Güterkraftverkehr
Ortsrecht
- Antragsformular
- Führungszeugnis (für Antragsteller, Verkehrsleiter und berechtigte Gesellschafter)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (für Antragsteller, Verkehrsleiter und berechtigte Gesellschafter)
- Führungszeugnis (für Antragsteller, Verkehrsleiter und berechtigte Gesellschafter)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Betriebssitzgemeinde, des Trägers der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft
- Eigenkapitalsnachweis und ggfls. Zusatzbescheinigung (Unterzeichnet von einer der im Vordruck aufgeführten Personen)
- Arbeits- oder Anstellungsvertrag mit dem Verkehrsleiter
Rechtsgrundlagen allgemein
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) in der Fasung vom 22.11.2011 (BGBL.IS.2272)
- Verordnung EG1071/2009 vom 21.10.2009
- Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr vom 21.12.2011 (BGBL.I.S.3120)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr vom 28.12.2011 (BGBL. 2012 I. S. 42)
Formulare
Kosten
- Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 GükG (befristet auf 10 Jahre) sowie für die Erteilung einer Gemeinschaftslizenz werden Gebühren in Höhe von 410,00 € erhoben. Für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis nach § 3 GüKG werden Gebühren in Höhe von 460,00 € erhoben.
- Bei der Ausstellung einer Ausfertigung der Erlaubnisurkunde oder einer beglaubigten Kopie der Gemeinschaftslizenz betragen die Gebühren 100,00 €
- Für die Berichtigung einer Urkunde oder der Ersatzausstellung einer solchen beträgt die Gebühr 70 € je Urkunde, für jede weitere Urkunde im gleichen Verfahren 45,00 €
Zuständige Organisationseinheit
- Gewerblicher Güterkraftverkehr
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Barbara Tollkötter
Tel: 02581 53-3623
E-Mail: barbara.tollkoetter@kreis-warendorf.de
- Frau Barbara Lüning
Tel: 02581 53-3624
E-Mail: barbara.luening@kreis-warendorf.de