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Gewerblicher Güterkraftverkehr
Grundsätzlich genehmigungspflichtig ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern für Andere mit Kraftfahrzeugen (einschließlich Anhänger), die ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben.
Ab dem 21.05.2022 wurde die Genehmigungspflicht auf grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) 2,5 t überschreitet, ausgeweitet.
Transporte bis 3,5 t innerhalb Deutschlands sind weiterhin ohne Genehmigung möglich.
Wenn Sie beabsichtigen grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr durchzuführen, benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (sog. EU-Lizenz) nach der VO EG 1072/2009. Die EU-Lizenz ist grundsätzlich alle 10 Jahre neu zu beantragen.
Sofern gewerblicher Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) 3,5 t überschreitet, ausschließlich in Deutschland durchgeführt wird (kein Grenzübertritt), ist eine Erlaubnis nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) ausreichend.
| nur in Deutschland | grenzüberschreitend |
bis 2,5 t | genehmigungsfrei | genehmigungsfrei |
2,5 t - 3,5 t | genehmigungsfrei | EU-Lizenz |
über 3,5 t | EU-Lizenz / Erlaubnis | EU-Lizenz |
Da die Erteilungsvoraussetzungen, das Erteilungsverfahren, die Gültigkeitsdauer und die Gebühren für die Erlaubnis und die EU-Lizenz fast vollständig aneinander angeglichen wurden, empfiehlt der Kreis Warendorf aufgrund der Grenznähe grundsätzlich eine EU-Lizenz zu beantragen.
Bei jedem Transport ist entweder eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr, eine Ausfertigung dieser Erlaubnis oder eine beglaubigte Kopie der EU-Lizenz im Fahrzeug mitzuführen.
Rechtsgrundlagen
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- EG-Verordnung Nr. 1071/2009 und 1072/2009
- Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung gemäß der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV):
- fachlichen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Deutschland
Unterlagen
- Antragsformular
- Eigenkapitalbescheinigung, ggf. Zusatzbescheinigung
- Fahrzeugliste
- vorhandene Miet- und Leasingverträge für die Fahrzeuge
- IHK-Bescheinigung über die fachliche Eignung des Verkehrsleiters
- Arbeits- oder Geschäftsbesorgungsvertrag des Verkehrsleiters
- Gewerbeanmeldung mit Eintrag gewerblicher Güterkraftverkehr
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (ausgestellt auf das UNTERNEHMEN)
- des Finanzamtes
- der Betriebssitzgemeinde
- sämtlicher Träger der Sozialversicherung (= Krankenkassen aller Angestellten)
- der Berufsgenossenschaft
- Führungszeugnis
- vom Verkehrsleiter
- von allen Geschäftsführern / vom Unternehmer
- Gewerbezentralregisterauszug
- vom Verkehrsleiter
- von allen Geschäftsführern / vom Unternehmer
- vom Unternehmen (entfällt bei Einzelunternehmen)
- Gesellschaftervertrag (entfällt bei Einzelunternehmen)
- Handelsregisterauszug (entfällt bei Einzelunternehmen)
Es ist möglich, dass darüber hinaus weitere Unterlagen für die Entscheidung benötigt und nachgefordert werden.
Beantragung weiterer Abschriften und beglaubigter Kopien
Wenn Sie während der 10-jährigen Genehmigungsdauer ihr Unternehmen erweitern wollen, können Sie mit wenig Aufwand auch kurzfristig zusätzliche Abschriften oder beglaubigte Kopien beantragen. Eine Ausstellung ist in der Regel innerhalb weniger Tage möglich.
Kosten
- Erteilung / Wiedererteilung der Erlaubnis oder EU-Lizenz für 10 Jahre
410,00 € + 100,00 € pro Ausfertigung oder beglaubigter Kopie
- Ausstellung einer weiteren Ausfertigung oder beglaubigten Kopie
100,00 €
- Berichtigung oder Ersatzausstellung der vorgenannten Unterlagen
70,00 €, bei mehreren Unterlagen im gleichen Verfahren für jede weitere Ausfertigung / beglaubigte Kopie 45,00 €
Weitere Informationen
- Werkverkehr Werkverkehr - Bundesamt für Güterverkehr
- Existenzgründung im Güterkraftverkehr und fachliche Eignung (IHK Nord Westfalen) Güterkraftverkehr - IHK Nord Westfalen (ihk-nordwestfalen.de)
Verfahrensablauf
Sobald alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen, wird das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren (14 Tage) in Gang gesetzt. Eine Entscheidung über die Genehmigungserteilung kann erst nach Abschluss dieses Verfahrens erfolgen.
Zuständige Organisationseinheit
- Gewerblicher Güterkraftverkehr
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Barbara Tollkötter
Tel: 02581 53-3623
E-Mail: barbara.tollkoetter@kreis-warendorf.de
- Frau Barbara Lüning
Tel: 02581 53-3624
E-Mail: barbara.luening@kreis-warendorf.de
Grundsätzlich genehmigungspflichtig ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern für Andere mit Kraftfahrzeugen (einschließlich Anhänger), die ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben.
Ab dem 21.05.2022 wurde die Genehmigungspflicht auf grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) 2,5 t überschreitet, ausgeweitet.
Transporte bis 3,5 t innerhalb Deutschlands sind weiterhin ohne Genehmigung möglich.
Wenn Sie beabsichtigen grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr durchzuführen, benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (sog. EU-Lizenz) nach der VO EG 1072/2009. Die EU-Lizenz ist grundsätzlich alle 10 Jahre neu zu beantragen.
Sofern gewerblicher Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) 3,5 t überschreitet, ausschließlich in Deutschland durchgeführt wird (kein Grenzübertritt), ist eine Erlaubnis nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) ausreichend.
| nur in Deutschland | grenzüberschreitend |
bis 2,5 t | genehmigungsfrei | genehmigungsfrei |
2,5 t - 3,5 t | genehmigungsfrei | EU-Lizenz |
über 3,5 t | EU-Lizenz / Erlaubnis | EU-Lizenz |
Da die Erteilungsvoraussetzungen, das Erteilungsverfahren, die Gültigkeitsdauer und die Gebühren für die Erlaubnis und die EU-Lizenz fast vollständig aneinander angeglichen wurden, empfiehlt der Kreis Warendorf aufgrund der Grenznähe grundsätzlich eine EU-Lizenz zu beantragen.
Bei jedem Transport ist entweder eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr, eine Ausfertigung dieser Erlaubnis oder eine beglaubigte Kopie der EU-Lizenz im Fahrzeug mitzuführen.
- Antragsformular
- Eigenkapitalbescheinigung, ggf. Zusatzbescheinigung
- Fahrzeugliste
- vorhandene Miet- und Leasingverträge für die Fahrzeuge
- IHK-Bescheinigung über die fachliche Eignung des Verkehrsleiters
- Arbeits- oder Geschäftsbesorgungsvertrag des Verkehrsleiters
- Gewerbeanmeldung mit Eintrag gewerblicher Güterkraftverkehr
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (ausgestellt auf das UNTERNEHMEN)
- des Finanzamtes
- der Betriebssitzgemeinde
- sämtlicher Träger der Sozialversicherung (= Krankenkassen aller Angestellten)
- der Berufsgenossenschaft
- Führungszeugnis
- vom Verkehrsleiter
- von allen Geschäftsführern / vom Unternehmer
- Gewerbezentralregisterauszug
- vom Verkehrsleiter
- von allen Geschäftsführern / vom Unternehmer
- vom Unternehmen (entfällt bei Einzelunternehmen)
- Gesellschaftervertrag (entfällt bei Einzelunternehmen)
- Handelsregisterauszug (entfällt bei Einzelunternehmen)
Es ist möglich, dass darüber hinaus weitere Unterlagen für die Entscheidung benötigt und nachgefordert werden.
Beantragung weiterer Abschriften und beglaubigter Kopien
Wenn Sie während der 10-jährigen Genehmigungsdauer ihr Unternehmen erweitern wollen, können Sie mit wenig Aufwand auch kurzfristig zusätzliche Abschriften oder beglaubigte Kopien beantragen. Eine Ausstellung ist in der Regel innerhalb weniger Tage möglich.
- Werkverkehr Werkverkehr - Bundesamt für Güterverkehr
- Existenzgründung im Güterkraftverkehr und fachliche Eignung (IHK Nord Westfalen) Güterkraftverkehr - IHK Nord Westfalen (ihk-nordwestfalen.de)
- Erteilung / Wiedererteilung der Erlaubnis oder EU-Lizenz für 10 Jahre
410,00 € + 100,00 € pro Ausfertigung oder beglaubigter Kopie
- Ausstellung einer weiteren Ausfertigung oder beglaubigten Kopie
100,00 €
- Berichtigung oder Ersatzausstellung der vorgenannten Unterlagen
70,00 €, bei mehreren Unterlagen im gleichen Verfahren für jede weitere Ausfertigung / beglaubigte Kopie 45,00 €
Frau
Barbara
Tollkötter
0 (Beckum - Zulassungsstelle, Erdgeschoß)
Frau
Barbara
Lüning
B1.36 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)