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Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Materiallagerung, Container-, Gerüstaufstellung usw.)
Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen will - z.B. zur Aufstellung eines Gerüstes, eines Containers usw. - bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, mit der gleichzeitig festgelegt wird, wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist.
Hierfür zuständig ist das Straßenverkehrsamt, es sei denn, die Maßnahme wird in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf durchgeführt. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Die benötigten Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Antragsteller u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.
Hierfür zuständig ist das Straßenverkehrsamt, es sei denn, die Maßnahme wird in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf durchgeführt. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Die benötigten Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Antragsteller u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.
Rechtsgrundlage
- §§ 32 Abs. 1, 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
Formulare
Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)
- ggf. Lageplan bzw. -skizze
Kosten
30,00 €
Zuständige Organisationseinheit
- Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: lena.schroeder@kreis-warendorf.de
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Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Materiallagerung, Container-, Gerüstaufstellung usw.) Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen will - z.B. zur Aufstellung eines Gerüstes, eines Containers usw. - bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, mit der gleichzeitig festgelegt wird, wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist.
Hierfür zuständig ist das Straßenverkehrsamt, es sei denn, die Maßnahme wird in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf durchgeführt. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Die benötigten Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Antragsteller u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.
Hierfür zuständig ist das Straßenverkehrsamt, es sei denn, die Maßnahme wird in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf durchgeführt. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Die benötigten Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Antragsteller u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.
Rechtsgrundlage
- §§ 32 Abs. 1, 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
Formulare
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)
- ggf. Lageplan bzw. -skizze
Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3610
Fax 02581 53-3698
E-Mail Adresse der
Verkehrssicherung
verkehrssicherung@kreis-warendorf.de