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Parkerleichterung für Soziale Dienste und für Handwerker

Grundsätzlich gilt: Für die Ausnahmegenehmigung ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr zuständig, es sei denn, die Parkerleichterung soll in Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf gelten. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Im Kreis Warendorf ansässige Handwerksbetriebe können alternativ die sogenannte "Münsterland-Genehmigung" zum Parken in den Kreisgebieten Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster beantragen. Diese erlaubt das Parken während des Arbeitseinsatzes
- im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
- an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
- auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild
- in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO)
Handwerker, die ausschließlich an einem Ort tätig sind oder nur für kurze Zeit in anderen Städten arbeiten, müssen jedoch den regionalen Parkausweis nicht in Anspruch nehmen. Sie können weiterhin einzelne Kurzzeitgenehmigungen und andere ortsspezifische Lösungen in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
- § 46 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO
Formulare
Unterlagen
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)
Kosten
- 20,00 € - 80,00 € für die ortsbezogene Ausnahmegenehmigung für Soziale Dienste bzw. für Handwerksbetriebe
- 130,00 € für die "Münsterland-Genehmigung" für Handwerksbetriebe (s.o.)
Zuständige Organisationseinheit
- Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: lena.schroeder@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Edeltraud Scholle
Tel: 02581 53-3612
E-Mail: edeltraud.scholle@kreis-warendorf.de
Parkerleichterung für Soziale Dienste und für Handwerker
Sozialen Diensten und Handwerksbetrieben können für den Einsatz ihrer entsprechend gekennzeichneten Servicefahrzeuge oder Werkstattwagen durch eine Ausnahmegenehmigung bestimmte Parkerleichterungen eingeräumt werden.
Grundsätzlich gilt: Für die Ausnahmegenehmigung ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr zuständig, es sei denn, die Parkerleichterung soll in Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf gelten. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Im Kreis Warendorf ansässige Handwerksbetriebe können alternativ die sogenannte "Münsterland-Genehmigung" zum Parken in den Kreisgebieten Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster beantragen. Diese erlaubt das Parken während des Arbeitseinsatzes
Handwerker, die ausschließlich an einem Ort tätig sind oder nur für kurze Zeit in anderen Städten arbeiten, müssen jedoch den regionalen Parkausweis nicht in Anspruch nehmen. Sie können weiterhin einzelne Kurzzeitgenehmigungen und andere ortsspezifische Lösungen in Anspruch nehmen.
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)

Grundsätzlich gilt: Für die Ausnahmegenehmigung ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr zuständig, es sei denn, die Parkerleichterung soll in Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf gelten. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Im Kreis Warendorf ansässige Handwerksbetriebe können alternativ die sogenannte "Münsterland-Genehmigung" zum Parken in den Kreisgebieten Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster beantragen. Diese erlaubt das Parken während des Arbeitseinsatzes
- im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
- an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
- auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild
- in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO)
Handwerker, die ausschließlich an einem Ort tätig sind oder nur für kurze Zeit in anderen Städten arbeiten, müssen jedoch den regionalen Parkausweis nicht in Anspruch nehmen. Sie können weiterhin einzelne Kurzzeitgenehmigungen und andere ortsspezifische Lösungen in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
- § 46 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO
Formulare
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten) - 20,00 € - 80,00 € für die ortsbezogene Ausnahmegenehmigung für Soziale Dienste bzw. für Handwerksbetriebe
- 130,00 € für die "Münsterland-Genehmigung" für Handwerksbetriebe (s.o.)
Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3610
Fax 02581 53-3698
Frau
Edeltraud
Scholle
B1.42 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)
02581 53-3612
edeltraud.scholle@kreis-warendorf.de