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Führerschein - Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht
Sollte Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen oderr Ihr ausländischer Führerschein aberkannt worden sein, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung bzw. Anerkennung stellen, um wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen. Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle in Warendorf oder bei der Zulassungsstelle in Beckum zu stellen. Handelt es sich um einen Antrag auf Anerkennung des ausländischen Führerscheins müssen Sie diesen der Führerscheinstelle vorlegen.
Rechtsgrundlage
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Unterlagen
Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, L, T, B, BE
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis/Pass)
- "biometrisches" aktuelles Passfoto (darf nicht älter als ein Jahr sein
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- aktuelles Führungszeugnis (Belegart "Null", ist bei der jeweiligen Ortsbehörde zu beantragen und darf höchstens drei Monate alt sein)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- ggf. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- Personalausweis/Pass
- "biometrisches" aktuelles Passfoto (darf nicht älter als ein Jahr sein)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- ggf. arbeits- oder betriebesmedizinisches Gutachten gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung
- ggf. Bescheinigung über "Erste Hilfe"
- aktuelles Führungszeugnis (Belegart "Null", ist bei der Ortsbehörde im Bürgerbüro zu beantragen)
Zuständige Organisationseinheit
- Führerscheinstelle
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-warendorf.de
Führerschein - Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht Sollte Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen oderr Ihr ausländischer Führerschein aberkannt worden sein, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung bzw. Anerkennung stellen, um wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen. Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle in Warendorf oder bei der Zulassungsstelle in Beckum zu stellen. Handelt es sich um einen Antrag auf Anerkennung des ausländischen Führerscheins müssen Sie diesen der Führerscheinstelle vorlegen.
Rechtsgrundlage
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis/Pass)
- "biometrisches" aktuelles Passfoto (darf nicht älter als ein Jahr sein
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- aktuelles Führungszeugnis (Belegart "Null", ist bei der jeweiligen Ortsbehörde zu beantragen und darf höchstens drei Monate alt sein)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- ggf. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- Personalausweis/Pass
- "biometrisches" aktuelles Passfoto (darf nicht älter als ein Jahr sein)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- ggf. arbeits- oder betriebesmedizinisches Gutachten gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung
- ggf. Bescheinigung über "Erste Hilfe"
- aktuelles Führungszeugnis (Belegart "Null", ist bei der Ortsbehörde im Bürgerbüro zu beantragen)
Erteilung nach Entzug oder Verzicht https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/787/show
Führerscheinstelle
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3608
Fax 02581 53-3698