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Führerschein - Umtausch in einen EU-Kartenführerschein
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens zum 19.01.2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Umtausch alter Führerscheine erfolgt zeitlich gestaffelt nach einem Stufenplan. Dieser ist nach dem Geburtsjahr (rosa und graue Führerscheine) bzw. nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins (Kartenführerschein) gegliedert.
Wer ist wann dran?
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine)
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine)
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
Den Antrag auf Umtausch Ihres Führerscheins müssen Sie persönlich bei der Führerscheinstelle des Kreises Warendorf oder bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung stellen.
Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- "biometrisches" aktuelles Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- bisheriger Führerschein
Kosten
30,20 € inklusive Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin
Zuständige Organisationseinheit
- Führerscheinstelle
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-warendorf.de
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens zum 19.01.2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Umtausch alter Führerscheine erfolgt zeitlich gestaffelt nach einem Stufenplan. Dieser ist nach dem Geburtsjahr (rosa und graue Führerscheine) bzw. nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins (Kartenführerschein) gegliedert.
Wer ist wann dran?
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine)
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine)
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
Den Antrag auf Umtausch Ihres Führerscheins müssen Sie persönlich bei der Führerscheinstelle des Kreises Warendorf oder bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung stellen.
- gültiger Personalausweis
- "biometrisches" aktuelles Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- bisheriger Führerschein
30,20 € inklusive Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin
Umtausch, EU-Kartenführerschein https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/803/show