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Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung
Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen. Im Gegensatz zu der allgemeinen Fahrerlaubnis bestehen daher höhere Anforderungen.
Unterlagen
Für die Erteilung / Verlängerung von Personenbeförderungsverkehr mit Taxen, Mietwagen und Linienverkehr
- Personalausweis / Pass
- Führerschein
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV (bei Hausarzt oder Betriebsarzt auszustellen)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (beim Augenarzt oder Betriebsarzt auszustellen)
- Reaktionstest bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr und wenn der Beförderungsschein über ein halbes Jahr abgelaufen ist
- Führungszeugnis der Belegart "Null" (ist bei der zuständigen Ortsbehörde zu beantragen und darf höchstens drei Monate alt sein)
- falls vorhanden, der bisherige Personenbeförderungsschein
- Für den Erwerb des Taxischeins ist eine Ortskundeprüfung erforderlich. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den Mitarbeitern der Führerscheinstelle
Zuständige Organisationseinheit
- Führerscheinstelle
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-warendorf.de
Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen. Im Gegensatz zu der allgemeinen Fahrerlaubnis bestehen daher höhere Anforderungen. Für die Erteilung / Verlängerung von Personenbeförderungsverkehr mit Taxen, Mietwagen und Linienverkehr
- Personalausweis / Pass
- Führerschein
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV (bei Hausarzt oder Betriebsarzt auszustellen)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (beim Augenarzt oder Betriebsarzt auszustellen)
- Reaktionstest bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr und wenn der Beförderungsschein über ein halbes Jahr abgelaufen ist
- Führungszeugnis der Belegart "Null" (ist bei der zuständigen Ortsbehörde zu beantragen und darf höchstens drei Monate alt sein)
- falls vorhanden, der bisherige Personenbeförderungsschein
- Für den Erwerb des Taxischeins ist eine Ortskundeprüfung erforderlich. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den Mitarbeitern der Führerscheinstelle
Führerscheinstelle
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3608
Fax 02581 53-3698