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Gewerbeuntersagung
Jeder Gewerbetreibende muss Steuern und Beiträge an das Finanzamt, an die Sozialversicherungsträger und die Kammern abführen. Diese Mittel werden unbedingt zum Wohle der Allgemeinheit benötigt. Werden diese Abgaben nicht mehr entrichtet, werden der öffentlichen Hand Gelder entzogen, die sie zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigt. Weiterhin kommt es zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Gewerbetreibenden, die ihre Abgaben pünktlich entrichten.
Wenn diese Zahlungsrückstände ständig auftreten oder stark anwachsen, aber auch bei gewerbebezogenen gerichtlichen Verurteilungen, kann das Kreisordnungsamt gegen diesen Gewerbetreibenden eine Gewerbeuntersagung aussprechen.
Untersagt werden kann hierbei:
Hinweis
Bei auftretenden wirtschaftlichen Problemen wird daher dringend empfohlen,
sich schon vorab um Unterstützung zu bemühen, um ggfls. ein sinnvolles und
erfolgversprechendes Sanierungskonzept zu entwickeln, welches unter Um –
ständen eine Gewerbeuntersagung verhindern kann.
Diese Beratung und Unterstützung kann bei folgenden Stellen erfolgen:
Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1
48151 Münster
Tel.: 0251-52030
Fax: 0251-5203106
IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Tel.: 0251-7070
Fax: 0251-707325
Gesellschaft f. Wirtschaftsförderung
im Kreis Warendorf GmbH
Vorhelmer Straße 81
59269 Beckum
Tel.: 02521-85050
Fax: 02521-16167
Wenn diese Zahlungsrückstände ständig auftreten oder stark anwachsen, aber auch bei gewerbebezogenen gerichtlichen Verurteilungen, kann das Kreisordnungsamt gegen diesen Gewerbetreibenden eine Gewerbeuntersagung aussprechen.
Untersagt werden kann hierbei:
- die Ausübung eines bestimmten Gewerbes
- die Ausübung aller Gewerbe
- die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden
- die Tätigkeit der mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragten Person
- die Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH
Hinweis
Bei auftretenden wirtschaftlichen Problemen wird daher dringend empfohlen,
sich schon vorab um Unterstützung zu bemühen, um ggfls. ein sinnvolles und
erfolgversprechendes Sanierungskonzept zu entwickeln, welches unter Um –
ständen eine Gewerbeuntersagung verhindern kann.
Diese Beratung und Unterstützung kann bei folgenden Stellen erfolgen:
Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1
48151 Münster
Tel.: 0251-52030
Fax: 0251-5203106
IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Tel.: 0251-7070
Fax: 0251-707325
Gesellschaft f. Wirtschaftsförderung
im Kreis Warendorf GmbH
Vorhelmer Straße 81
59269 Beckum
Tel.: 02521-85050
Fax: 02521-16167
Rechtsgrundlage
- Gewerbeordnung ( § 35 )
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für öffentliche Sicherheit , Ordnung und Straßenverkehr
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: ralf.holtstiege@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Michael Petri
Tel: 02581 53-3251
E-Mail: michael.petri@kreis-warendorf.de
Gewerbeuntersagung Jeder Gewerbetreibende muss Steuern und Beiträge an das Finanzamt, an die Sozialversicherungsträger und die Kammern abführen. Diese Mittel werden unbedingt zum Wohle der Allgemeinheit benötigt. Werden diese Abgaben nicht mehr entrichtet, werden der öffentlichen Hand Gelder entzogen, die sie zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigt. Weiterhin kommt es zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Gewerbetreibenden, die ihre Abgaben pünktlich entrichten.
Wenn diese Zahlungsrückstände ständig auftreten oder stark anwachsen, aber auch bei gewerbebezogenen gerichtlichen Verurteilungen, kann das Kreisordnungsamt gegen diesen Gewerbetreibenden eine Gewerbeuntersagung aussprechen.
Untersagt werden kann hierbei:
Hinweis
Bei auftretenden wirtschaftlichen Problemen wird daher dringend empfohlen,
sich schon vorab um Unterstützung zu bemühen, um ggfls. ein sinnvolles und
erfolgversprechendes Sanierungskonzept zu entwickeln, welches unter Um –
ständen eine Gewerbeuntersagung verhindern kann.
Diese Beratung und Unterstützung kann bei folgenden Stellen erfolgen:
Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1
48151 Münster
Tel.: 0251-52030
Fax: 0251-5203106
IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Tel.: 0251-7070
Fax: 0251-707325
Gesellschaft f. Wirtschaftsförderung
im Kreis Warendorf GmbH
Vorhelmer Straße 81
59269 Beckum
Tel.: 02521-85050
Fax: 02521-16167
Wenn diese Zahlungsrückstände ständig auftreten oder stark anwachsen, aber auch bei gewerbebezogenen gerichtlichen Verurteilungen, kann das Kreisordnungsamt gegen diesen Gewerbetreibenden eine Gewerbeuntersagung aussprechen.
Untersagt werden kann hierbei:
- die Ausübung eines bestimmten Gewerbes
- die Ausübung aller Gewerbe
- die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden
- die Tätigkeit der mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragten Person
- die Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH
Hinweis
Bei auftretenden wirtschaftlichen Problemen wird daher dringend empfohlen,
sich schon vorab um Unterstützung zu bemühen, um ggfls. ein sinnvolles und
erfolgversprechendes Sanierungskonzept zu entwickeln, welches unter Um –
ständen eine Gewerbeuntersagung verhindern kann.
Diese Beratung und Unterstützung kann bei folgenden Stellen erfolgen:
Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1
48151 Münster
Tel.: 0251-52030
Fax: 0251-5203106
IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Tel.: 0251-7070
Fax: 0251-707325
Gesellschaft f. Wirtschaftsförderung
im Kreis Warendorf GmbH
Vorhelmer Straße 81
59269 Beckum
Tel.: 02521-85050
Fax: 02521-16167
Rechtsgrundlage
- Gewerbeordnung ( § 35 )
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
Amt für öffentliche Sicherheit , Ordnung und Straßenverkehr
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3200
Fax 02581 53-5199
Herr
Michael
Petri
B0.70 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoß)
02581 53-3251
michael.petri@kreis-warendorf.de