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Staatsangehörigkeitsausweis
Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird grundsätzlich nur dann benötigt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird.
Ansonsten wird die deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel mit einem gültigen Personalausweis oder Pass der Bundesrepublik Deutschland glaubhaft gemacht, denn die Erteilung eines solchen Ausweisdokuments setzt voraus, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann beantragt werden, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft oder klärungsbedürftig oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich ist.
Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die Staatsangehörigkeitsbehörde bei der Kreisverwaltung, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
Hinweis: Antragsteller die ihren dauernden Aufenthalt im Ausland haben, müssen den Antrag über die jeweilige deutsche Auslandsvertretung beim Bundesverwaltungsamt in Köln einreichen.
Das Antragsformular der Kreisverwaltung erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt oder Gemeinde.
Vor Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
und - ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa verloren haben.
- Dabei ist die Staatsangehörigkeitsbehörde in erster Linie auf Ihre Angaben und Unterlagen angewiesen.
- Die Urkunden müssen im Original oder in amtlich oder notariell beglaubigter Fotokopie vorgelegt werden.
- Fotokopien müssen vollständig sein, d.h. Vorder- und Rückseite der Urkunde müssen vorgelegt werden.
- Bei der Beglaubigung ist darauf zu achten, dass die völlige inhaltliche Übereinstimmung der Kopie mit dem Original beglaubigt wird.
- Allen fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung eines vom Oberlandesgericht ermächtigten Übersetzers beizufügen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder direkt bei Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde.
Kosten
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für öffentliche Sicherheit , Ordnung und Straßenverkehr
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
E-Mail: ralf.holtstiege@kreis-warendorf.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Irmgard Stapelbroek
Tel: 02581 53-3211
E-Mail: irmgard.stapelbroek@kreis-warendorf.de
Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird grundsätzlich nur dann benötigt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird.
Ansonsten wird die deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel mit einem gültigen Personalausweis oder Pass der Bundesrepublik Deutschland glaubhaft gemacht, denn die Erteilung eines solchen Ausweisdokuments setzt voraus, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann beantragt werden, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft oder klärungsbedürftig oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich ist.
Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die Staatsangehörigkeitsbehörde bei der Kreisverwaltung, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
Hinweis: Antragsteller die ihren dauernden Aufenthalt im Ausland haben, müssen den Antrag über die jeweilige deutsche Auslandsvertretung beim Bundesverwaltungsamt in Köln einreichen.
Das Antragsformular der Kreisverwaltung erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt oder Gemeinde.
Vor Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
und - ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa verloren haben.
- Dabei ist die Staatsangehörigkeitsbehörde in erster Linie auf Ihre Angaben und Unterlagen angewiesen.
- Die Urkunden müssen im Original oder in amtlich oder notariell beglaubigter Fotokopie vorgelegt werden.
- Fotokopien müssen vollständig sein, d.h. Vorder- und Rückseite der Urkunde müssen vorgelegt werden.
- Bei der Beglaubigung ist darauf zu achten, dass die völlige inhaltliche Übereinstimmung der Kopie mit dem Original beglaubigt wird.
- Allen fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung eines vom Oberlandesgericht ermächtigten Übersetzers beizufügen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder direkt bei Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde. Für jeden Staatsangehörigkeitsausweis wird eine Gebühr in Höhe von 25,- Euro erhoben. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/843/show
Frau
Irmgard
Stapelbroek
E0.163 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoß)