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Elektronischer Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel werden ab dem 01.09.2011 als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße ausgestellt.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:
Da auf dem Chip des Elektronischer Aufenthaltstitels auch die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist künftig generell immer die persönliche Vorsprache bei antragstellenden Personen ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Ferner muss das Foto biometrietauglich sein.
Die maximale Gültigkeitsdauer liegt bei 10 Jahren für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings an die Passgültigkeit gebunden. Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels genutzt. Über die Kosten liegen noch keine Informationen vor.
Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4-6 Wochen. Die Ausländerbehörde ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
- Blaue Karte-EU
- personenbezogene Daten
- biometrischen Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke)
- Daten für elektronische Behördendienste (Elektronischer Identitätsnachweis (eID)
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- zusätzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z. B. zur Erwerbstätigkeit)
- Informationen der Bundesdruckerei zum elektronischen Identitätsnachweis (eID)
(externes PDF, nicht barrierefrei, 313 KB) - Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur
auf den Seiten der Bundesnetzagentur
Da auf dem Chip des Elektronischer Aufenthaltstitels auch die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist künftig generell immer die persönliche Vorsprache bei antragstellenden Personen ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Ferner muss das Foto biometrietauglich sein.
Die maximale Gültigkeitsdauer liegt bei 10 Jahren für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings an die Passgültigkeit gebunden. Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels genutzt. Über die Kosten liegen noch keine Informationen vor.
Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4-6 Wochen. Die Ausländerbehörde ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.
Informationsblätter des Bundesamtes für Migration zum eAT in verschiedenen Sprachen:
- Informationsblatt eAT - Albanisch
- Informationsblatt eAT - Arabisch
- Informationsblatt eAT - Chinesisch
- Informationsblatt eAT - Deutsch
- Informationsblatt eAT - Englisch
- Informationsblatt eAT - Farsi
- Informationsblatt eAT - Französisch
- Informationsblatt eAT - Japanisch
- Informationsblatt eAT - Koreanisch
- Informationsblatt eAT - Portugiesisch
- Informationsblatt eAT - Russisch
- Informationsblatt eAT - Serbisch
- Informationsblatt eAT - Spanisch
- Informationsblatt eAT - Türkisch
- Informationsblatt eAT - Vietnamesisch
Formulare
Zuständige Organisationseinheit
- Ausländerbehörde
Bismarckstraße 10
59229 Ahlen
E-Mail: auslaenderamt@kreis-warendorf.de
Elektronischer Aufenthaltstitel Aufenthaltstitel werden ab dem 01.09.2011 als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße ausgestellt.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:
Da auf dem Chip des Elektronischer Aufenthaltstitels auch die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist künftig generell immer die persönliche Vorsprache bei antragstellenden Personen ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Ferner muss das Foto biometrietauglich sein.
Die maximale Gültigkeitsdauer liegt bei 10 Jahren für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings an die Passgültigkeit gebunden. Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels genutzt. Über die Kosten liegen noch keine Informationen vor.
Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4-6 Wochen. Die Ausländerbehörde ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.
eAT, Elektronische Aufenthaltserlaubnis, Elektronische Aufenthaltskarte https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/844/show
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
- Blaue Karte-EU
- personenbezogene Daten
- biometrischen Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke)
- Daten für elektronische Behördendienste (Elektronischer Identitätsnachweis (eID)
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- zusätzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z. B. zur Erwerbstätigkeit)
- Informationen der Bundesdruckerei zum elektronischen Identitätsnachweis (eID)
(externes PDF, nicht barrierefrei, 313 KB) - Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur
auf den Seiten der Bundesnetzagentur
Da auf dem Chip des Elektronischer Aufenthaltstitels auch die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist künftig generell immer die persönliche Vorsprache bei antragstellenden Personen ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Ferner muss das Foto biometrietauglich sein.
Die maximale Gültigkeitsdauer liegt bei 10 Jahren für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings an die Passgültigkeit gebunden. Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels genutzt. Über die Kosten liegen noch keine Informationen vor.
Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4-6 Wochen. Die Ausländerbehörde ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.
Informationsblätter des Bundesamtes für Migration zum eAT in verschiedenen Sprachen:
- Informationsblatt eAT - Albanisch
- Informationsblatt eAT - Arabisch
- Informationsblatt eAT - Chinesisch
- Informationsblatt eAT - Deutsch
- Informationsblatt eAT - Englisch
- Informationsblatt eAT - Farsi
- Informationsblatt eAT - Französisch
- Informationsblatt eAT - Japanisch
- Informationsblatt eAT - Koreanisch
- Informationsblatt eAT - Portugiesisch
- Informationsblatt eAT - Russisch
- Informationsblatt eAT - Serbisch
- Informationsblatt eAT - Spanisch
- Informationsblatt eAT - Türkisch
- Informationsblatt eAT - Vietnamesisch
Formulare
eAT, Elektronische Aufenthaltserlaubnis, Elektronische Aufenthaltskarte https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/844/show Ausländerbehörde
001 Bismarckstraße 10 59229 Ahlen
Telefon 02581 53-3249
Fax 02581 53-3296