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Familiennachzug für syrischen Schutzberechtigte

Als Schutzberechtigter haben Sie das Recht, Ihre Familie (Ehegatte und minderjährige, ledige Kinder bzw. Ihre Eltern, falls Sie ledig und minderjährig sind) nach Deutschland zu bringen.


Formulare

Zuständige Organisationseinheit

Familiennachzug für syrischen Schutzberechtigte

Als Schutzberechtigter haben Sie das Recht, Ihre Familie (Ehegatte und minderjährige, ledige Kinder bzw. Ihre Eltern, falls Sie ledig und minderjährig sind) nach Deutschland zu bringen.


Formulare

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/861/show
Ausländerbehörde
Bismarckstraße 10 59229 Ahlen
Telefon 02581 53-3249
Fax 02581 53-3296