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Vogelschießstätte
Schießstätten sind ortsfeste oder ortsveränderliche Anlagen, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dienen. Der Betrieb einer Schießstätte bedarf gem. § 27 WaffG der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Erlaubnispflichtig ist der Betrieb und die wesentliche Änderung einer Schießstätte.
Für alle Schießstätten sind die Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen, herausgegeben vom Deutschen Schützenbund e.V., Lahnstr. 120, 65195 Wiesbaden-Klarenthal, anzuwenden. Die derzeit gültige Fassung stammt von 1995, geändert und ergänzt im Januar 2000.
Erlaubnispflichtig ist der Betrieb und die wesentliche Änderung einer Schießstätte.
Für alle Schießstätten sind die Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen, herausgegeben vom Deutschen Schützenbund e.V., Lahnstr. 120, 65195 Wiesbaden-Klarenthal, anzuwenden. Die derzeit gültige Fassung stammt von 1995, geändert und ergänzt im Januar 2000.
Rechtsgrundlage
- §27 WaffG
- Schießstandrichtlinien
Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen ergeben sich aus dem entsprechenden Antrag.
Kosten
102,26 € für die Abnahme einer Vogelschießstätte
Gebührenrahmen: 102,26 €; bis 511,29 €.
Gebührenrahmen: 102,26 €; bis 511,29 €.
Zuständige Organisationseinheit
- Kreispolizeibehörde Warendorf / Direktion Zentrale Aufgaben
Waldenburger Straße 2-4
48231 Warendorf
E-Mail: direktionza.warendorf@polizei.nrw.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Uwe Drenske
Tel: 02581 600-114
E-Mail: za12.warendorf@polizei.nrw.de
Zuständig für: Klageverfahren, Widerrufe, Schießstätten
- Frau Lena Möhlmann
Tel: 02581 600-117
E-Mail: za12.warendorf@polizei.nrw.de
Zuständig für: Ein-,Austragungen von Schusswaffen, Jäger, Sportschützen, Kleiner Waffenschein
Vogelschießstätte Schießstätten sind ortsfeste oder ortsveränderliche Anlagen, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dienen. Der Betrieb einer Schießstätte bedarf gem. § 27 WaffG der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Erlaubnispflichtig ist der Betrieb und die wesentliche Änderung einer Schießstätte.
Für alle Schießstätten sind die Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen, herausgegeben vom Deutschen Schützenbund e.V., Lahnstr. 120, 65195 Wiesbaden-Klarenthal, anzuwenden. Die derzeit gültige Fassung stammt von 1995, geändert und ergänzt im Januar 2000.
Gebührenrahmen: 102,26 €; bis 511,29 €. Schießstätte https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/869/show
Erlaubnispflichtig ist der Betrieb und die wesentliche Änderung einer Schießstätte.
Für alle Schießstätten sind die Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen, herausgegeben vom Deutschen Schützenbund e.V., Lahnstr. 120, 65195 Wiesbaden-Klarenthal, anzuwenden. Die derzeit gültige Fassung stammt von 1995, geändert und ergänzt im Januar 2000.
Rechtsgrundlage
- §27 WaffG
- Schießstandrichtlinien
Gebührenrahmen: 102,26 €; bis 511,29 €. Schießstätte https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/869/show
Kreispolizeibehörde Warendorf / Direktion Zentrale Aufgaben
001 Waldenburger Straße 2-4 48231 Warendorf
Telefon 02581 600-0
Fax 02581 600-109
Herr
Uwe
Drenske
B0.43 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoß)
02581 600-114
za12.warendorf@polizei.nrw.de
Frau
Lena
Möhlmann
B2.27 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)
02581 600-117
za12.warendorf@polizei.nrw.de